Beschreibung
1) Ausbau der bremischen Beratungsinfrastruktur zur Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements, inkl. Beschäftigten- und Dienstverkehren, und aufbauend auf den vorhandenen Beratungs- und Austauschinfrastruktur (d. h. vorhandene Angebote von Unternehmen, Kammern und Verbände), ggf. als aufsuchende Beratung in Kooperation mit Beschäftigtenvertretungen oder Mobilitäts-/Personalverantwortlichen zur Umstiegsberatung 2) Ausweitung der Nutzung des Jobtickets, indem das Jobticket verpflichtend für Betriebe ab 50 Beschäftigten eingeführt wird 3) Ausbau der (Werks-)Buslinien zu Großbetrieben und Gewerbezentren mit entsprechender Anbindung an Haltestellen, Bahnhöfe und P+R sowie Ausbau der ÖPNV-Haltestelleninfrastruktur (s. Abschnitt A) 4) Beteiligungsunternehmen und Ressorts entwickeln bis Sommer 2023 betriebliche Mobilitätskonzepte mit dem Ziel der Klimaneutralität der Beschäftigtenverkehre bis 2030, die Beschäftigten- und Dienstverkehre sowie Beschaffungsstrategien für die Fuhrparke umfassen (s. Abschnitt A.3) 5) Kampagne zur Begleitung des Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur, um Beschäftigten und Betrieben die Möglichkeit des Umstiegs auf den Umweltverbund präsent zu machen und beide über die Möglichkeiten des Umstiegs zu beraten 6) bei Neu- oder ausreichenden Umbaumaßnahmen (ggf. bei der Planung) in Gewerbegebieten, sollen Car- und Bikesharing-Stationen (ggf. inkl. geschützte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) und Ladestationen vorgesehen werden
- Betriebe sollen bei Ansiedlung in Gewerbegebieten zukünftig ein betriebliches Mobilitätskonzept vorlegen (u. a. wie Beschäftigten der Arbeitsweg mithilfe des Umweltverbundes ermöglicht wird, wie die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufgebaut wird und wie der Fuhrpark/die Dienstwege auf klimafreundlichere Verkehrsmittel (inkl. Elektro Pkw) umgestellt werden)