Beschreibung
1) Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zur Umverteilung des öffentlichen Raums für z. B. mehr Fahrradabstellplätze sowie zur Schaffung von Platz zur notwendigen Ladeinfrastruktur ist bis zur Klimaneutralität eine Reduktion der öffentlichen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum von 3 % - 6 % pro Jahr notwendig. Für die örtliche Entscheidungsfindung sollen die Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum in Abhängigkeit von der jeweiligen lokalen Verfügbarkeit alternativer Angeboten des Umweltverbunds und unter Berücksichtigung des vorhandenen Angebots an Parkflächen reduziert werden. Neben der Reduktion sollte öffentlicher Raum zur anderweitigen Nutzung eröffnet werden, durch die Bündelung von Stellplätzen in Form Mobilitätshäusern > kurzfristig – Klimaneutralität