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S-HB-MV-113Reduktion von Parkplätzen

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

1) Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zur Umverteilung des öffentlichen Raums für z. B. mehr Fahrradabstellplätze sowie zur Schaffung von Platz zur notwendigen Ladeinfrastruktur ist bis zur Klimaneutralität eine Reduktion der öffentlichen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum von 3 % - 6 % pro Jahr notwendig. Für die örtliche Entscheidungsfindung sollen die Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum in Abhängigkeit von der jeweiligen lokalen Verfügbarkeit alternativer Angeboten des Umweltverbunds und unter Berücksichtigung des vorhandenen Angebots an Parkflächen reduziert werden. Neben der Reduktion sollte öffentlicher Raum zur anderweitigen Nutzung eröffnet werden, durch die Bündelung von Stellplätzen in Form Mobilitätshäusern > kurzfristig – Klimaneutralität

  • Operationalisierung

    Der Ausbau von Mobilitätshäusern ist unmittelbarer Bestandteil des Konzepts „Parken in Quartieren“ und somit Teil der VEP-Fortschreibung. Sie sind insbesonde-re dort sinnvoll, wo Parkraumbewirtschaftung besteht, und bieten Kfz-BesitzerInnen sicheren und zuverlässigen Parkraum. Mit den ersten Planungen wird 2023 begonnen.

    keine Kurzfristmaßnahme, langer Planungsvorlauf, Umsetzung später (Frage: Woher kommen die Zielzahlen?)

    Die Vergabe einer Machbarkeitsstudie inkl Identifzierung von Standorten für Quartiersgaragen ist für das 1. Hj. 2023) geplant. Die Ergebnisse der Studie liegen erst ca. MItte 2024 vor. Der Bau von Quartiersgaragen hängt von der Ergebnissen der Studie ab.

    HIntergrundinfo zur "REduzierung von Kfz-Stellplätzen": Die wesentliche Aufgabe ist zunächst das flächenhaft vorkommende, regelwidrige Parken zu reduzieren (diese gelten nicht als "Stellplätze" - wichtiges Wording bei SKUMS!). Das erfolgt im Rahmen des KOnzepts "Parken in Quartieren". Die Umsetzung startet kurzfristig, wird zunächst in den innenstadtnahen Quartieren umgesetzt und wird rd 8 Jahre dauern. Darüber hinaus werden in diesem Rahmen punktuell auch "reguläre" Stellplätze zugunsten von Fahrradparken, Carsharing etc. reduziert. Diese Anzahl ist aber zunächst gering, da die Auswirkungen durch das Unterbinden von regelwidrigen Parken schon erheblich sind.

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    - Frei werdende Fläche im öffenltichen Straßenraum, durch das Unterbinden von "regelwidrigem Parken" und "regulären Kfz- Stellplätzen" - Anzahl von neu geschaffenen Kfz-Stellplätze in Quartiersgaragen/ Mobilitätshäusern)

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2027-2030
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    2. Mobilität
Letzte Aktualisierung 30.05.2024