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S-HB-MV-126Umgestaltung des öffentlichen Raums – weniger Autos, mehr Menschen, sichere Mobilität für alle

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

3) Reform des Stellplatzortsgesetzes Bremen (StellplOG): In Abhängigkeit von der Erschließung mit dem Umweltverbund sollen Zonen gebildet werden, in denen der verpflichtende Bau von Pkw-Stellplätzen merklich reduziert wird und verbindliche Mindestvorgaben für ein weitergehendes Mobilitätsmanagement gemacht werden. Dies sollte integrierte Sharing-Angebote sowie Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeiten beinhalten und mit der Zeit sukzessive ausgeweitet werden. Dadurch sollen auch autofreie Quartiere ermöglicht werden. Zugleich sollen die Vorgaben zur Herrichtung von Stellplätzen den ruhenden Verkehr stärker bündeln, z. B. in Mobilitätshäusern.“ Stellplätze für Handwerk sowie Not- und Versorgungsdienste sind zu integrieren. > kurzfristig

  • Operationalisierung

    Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz wurde 2022 beschlossen, wird umgesetzt

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2022
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 30.05.2024