Beschreibung
3) Reform des Stellplatzortsgesetzes Bremen (StellplOG): In Abhängigkeit von der Erschließung mit dem Umweltverbund sollen Zonen gebildet werden, in denen der verpflichtende Bau von Pkw-Stellplätzen merklich reduziert wird und verbindliche Mindestvorgaben für ein weitergehendes Mobilitätsmanagement gemacht werden. Dies sollte integrierte Sharing-Angebote sowie Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeiten beinhalten und mit der Zeit sukzessive ausgeweitet werden. Dadurch sollen auch autofreie Quartiere ermöglicht werden. Zugleich sollen die Vorgaben zur Herrichtung von Stellplätzen den ruhenden Verkehr stärker bündeln, z. B. in Mobilitätshäusern.“ Stellplätze für Handwerk sowie Not- und Versorgungsdienste sind zu integrieren. > kurzfristig