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S-HB-MV-127Umgestaltung des öffentlichen Raums – weniger Autos, mehr Menschen, sichere Mobilität für alle

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

4) abhängig von der lokalen Verfügbarkeit alternativer Mobilitätsangebote: Ausweitung des Bewohnerparkens auf die gesamten Stadtgebiete. Die Verwaltung definiert hierfür transparente Kriterien, die den übergeordneten Klimaschutzzielen entsprechen. Generell starten die Gebühren für nachbarschaftliches Bewohnerparken bei 100 Euro/Jahr in 2022 und 365 Euro/Jahr in 2030, jeweils mit höheren Preisen für bestimmte Gewichtsklassen. Wenn rechtlich zulässig, soll innerhalb dieses Korridors auch nach Größe und Antriebsart unterschieden werden. Geprüft werden sollen Ausnahmen oder Ausgleichsmechanismen aufgrund der sozialen Härte, wie bspw. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. > kurzfristig – 2030

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    2027-2030
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 30.05.2024