ArcelorMittal Bremen GmbH (AMB) beabsichtigt, die elektrische Energieversorgung im Gesamtvorhaben der Standortdekarbonisierung für den Betrieb eines ersten Elektrolichtbogenofens zu erweitern. Dafür ist die Errichtung einer zusätzlichen elektrischen Kabelverbindung (110 kV) erforderlich. Diese sollte zunächst zwischen Niedervieland und der Hütte Bremen errichtet werden; inzwischen hat AMB jedoch mitgeteilt, dass dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen ist nun ein elektrischer Anschluss an die bestehende 110kV Schaltanlage am Standort Mittelsbüren vorgesehen. Diese Kabelverbindung wird ausschließlich auf dem Gelände der Hütte Bremen verlaufen und wird im Rahmen der bestehenden Wegerechte geplant, so dass hierfür kein umfangreiches Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Die erforderlichen Einzelgenehmigungen werden von AMB direkt eingeholt (Baurecht, Wasserrecht etc.). Eine neue Projektskizze von AMB zur Beurteilung, ob für das nun geplante Vorhaben zur Errichtung einer Kabelverbindung auf dem Gelände der Hütte Bremen ein behördliches Plangenehmigungs- oder Anzeigeverfahren erforderlich sein wird, liegt bisher noch nicht vor (siehe Meilensteine).
Weiterhin ist eine neue Anbindung an das Übertragungsnetz (380 kV) vorgesehen, um die Produktion der Stahlwerke vollständig auf die Direktreduktions-/Elektrostahl-Route mit Blick auf die Wasserstoff-Versorgung (Elektrolyse-Hub in Mittelsbüren, Pipeline-Anbindung) umzustellen und so den zusätzlichen Strombedarf zu decken und eine höhere Spitzenlast zu ermöglichen. Derzeit wird in Niedersachsen noch das Raumordnungsverfahren zum Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde und Sottrum durchgeführt. Im Trassenverlauf ist ein Abzweig zu einem neu zu planenden Umspannwerk mit entsprechender Freileitung zur Anbindung der Stahlwerke vorgesehen.
Eine aktualisierte Projektskizze von AMB zur Errichtung einer zusätzlichen elektrischen Kabelverbindung (110 kV) auf dem Gelände der Hütte Bremen liegt bisher noch nicht vor.
Anhand der Projektskizze soll geprüft werden, ob für das nun geplante Vorhaben ein behördliches Plangenehmigungs- oder Anzeigeverfahren erforderlich sein wird.