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Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Das Förderprogramm "Heizungstausch" wurde am 23. Mai 2024 von der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft beschlossen. Die Förderrichtlinie ist am 28.06.2024 in Kraft getreten.

Beschreibung

Das Förderprogramm ist am 28.06.2024 gestartet. Es unterstützt private Gebäudeeigentümer/-innen im Land Bremen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Aus Gründen des Klimaschutzes und der Energieversorgungssicherheit muss die Wärmeversorgung von Gebäuden künftig in zunehmendem Maße auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Hierfür sind sowohl zentrale Wärmeversorgungssysteme (Fernwärme, Nahwärme) als auch dezentrale Wärmeversorgungssysteme (zum Beispiel Wärmepumpen) geeignet. Mit dem Förderprogramm "Heizungstausch" sollen die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Land Bremen bei der Umstellung auf solche Systeme finanziell unterstützt werden.

Das Förderprogramm steht in engem Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach dem novellierten Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es soll die in diesem Zusammenhang geschaffenen Förderangebote des Bundes sinnvoll ergänzen und die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Land Bremen bei der Erfüllung der neuen bundesgesetzlichen Anforderungen zusätzlich unterstützen. Das Förderprogramm "Heizungstausch" ist eine Weiterentwicklung des seit 2019 laufenden Landesförderprogramm "Ersatz von Ölheizungen".

  • Operationalisierung

    Das Förderprogramm "Heizungstausch" wurde am 23. Mai 2024 von der staatlichen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft beschlossen. Die Förderrichtlinie ist am 28.06.2024 in Kraft getreten.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen11/2025

    Bericht über die Durchführung des Förderprogramms "Heizungstausch"

  • Zu erledigen12/2027

    Evaluation des Förderprogramms "Heizungstausch"

Was wurde gemacht?

  • Erledigt27.06.2024

    Veröffentlichung der Förderrichtlinie "Heizungstausch"

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Fördersumme pro Jahr (Mittelabfluss)

    CO2-Minderungseffekt der geförderten Projekte

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    1. Wärmewende
Letzte Aktualisierung 10.02.2025