Beschreibung
Das Land Bremen hat sich das Ziel gesetzt, die Nutzung von Solarenergie stark und sozial verträglich zu fördern und zu beschleunigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Pilotprojekte initiiert werden, die weitere Solarpotenziale erschließen und innovative Photovoltaik-Projekte (PV-Projekte) vorantreiben: Dazu zählen beispielsweise die Umsetzung von Fassaden-PV im gebäudeintegrierten Bereich, aber auch die Überdachung von Parkplätzen sowie von Verkehrs- und Freiflächen mit Photovoltaik. Des Weiteren ist eine Solardachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude bei Dachsanierung einzuführen. Außerdem gilt es den Solarausbau durch weitere Unterstützung und Förderansätze voranzubringen und bestehende Hemmnisse zur Umsetzung zu beseitigen. Beratungsstrukturen sollen fortlaufend verbessert werden.
Um den Ausbau der Solarenergie im Land Bremen gezielt voranzutreiben, wird ein umfassendes Potenzial- und Hemmnis-Gutachten erstellt. Ziel ist es, die vorhandenen Potenziale für Photovoltaik systematisch zu erfassen. Gleichzeitig sollen bestehende strukturelle Hemmnisse identifiziert und bewertet werden. Das Gutachten dient als Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen zur effektiven und nachhaltigen Nutzung von Solarenergie in Bremen.
Aus rechtlicher Sicht wird die Sicherstellung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen bei Bestandsgebäuden und Neubauten nach dem Bremischen Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) sowie die Evaluierung des BremSolarGs verfolgt.
Die öffentliche Hand setzt ergänzend zum Bremischen Solargesetz in unterschiedlichen Maßnahmen einen Fokus auf die klimaneutrale Gestaltung des öffentlichen Gebäudebestands. Der PV-Ausbau bei Beteiligungsgesellschaften wird flächendeckend und ambitioniert begleitet. Hier sei auf die Maßnahme S-HB-IW-076 "Öffentliche Unternehmen als Vorbild" verwiesen, die das Finanzressort verantwortet.
Öffentliche Parkplätze sollen im Sinne der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, dort wo es technisch und unter Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften möglich ist, mit Stellplatz-PV ausgerüstet werden.
Im Zuge der nach § 8 BremSolarG vorgesehenen Evaluation des Gesetzes wird die Einführung einer ergänzenden Stellplatz-PV-Pflicht für neue private Parkplätze ab 25 Stellplätzen geprüft. Ergänzend werden die Möglichkeiten für die Einführung entsprechender Regelungen und ggf. Förderungen für den Bestand untersucht.
Im Rahmen der regelmäßig anstehenden Novellierungen der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) wird auf Genehmigungsvereinfachungen sowie praxistaugliche Regelungen hingewirkt.