Im Rahmen der zu erstellenden Konzeptskizze ist aufzuzeigen, welche Anpassungen im Baurecht und den weiterführenden Richtlinien erforderlich sind, um zum einen in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen Windkraftanlagen errichten zu können und zum anderen, welche weitergehenden Anforderungen an ein konkretes Grundstück und die darauf stehenden Gebäude bestehen, damit Windenergie sogar auf Betriebsgeländen zulässig werden kann. Diese Aufgabenstellung kann im Hinblick auf die rechtlich-formalen Fragestellungen nur federführend durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung unter enger Einbindung von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft bearbeitet werden.
Derzeit läuft ein Antragsverfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage in Federführung der WFB, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Nebeneinander von Windenergie und Gewerbe sicher abklären zu lassen.
Im Gewerbegebiet Hansalinie ist die Errichtung einer WEA mit einer Höhe von ca. 160 Metern Nabenhöhe und einer geplanten Leistung von ca. 5 MW geplant.
Das Projekt befindet sich plangemäß im sog. BImSch-Voranfrageverfahren und wird durch die Gewerbeaufsicht Bremen betreut. Der Abschluss des Verfahren ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Aktuell werden verschiedene Gutachten erstellt, auf deren Grundlage eine abschließende Bewertung durch die zuständige Behörde getroffen werden kann.
Durch die WFB werden parallel Betreiber-Lösungen geprüft. Eine externe Machbarkeitsstudie befindet sich in Vorbereitung.
Der letzte Bauabschnitt des Gewerbegebiets Hansalinie soll als „Grünes Gewerbegebiet“ entwickelt werden.
Hier stehen bereits private Windenergieanlagen, die im Flächennutzungsplan als Zwischennutzung verankert sind.