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L-EA-026Windenergie Gewerbeflächen Bremen: Standortbezogene Umsetzungskonzepte

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Verspätet

Durch Verzögerungen im Vorbescheidsverfahren einer WEA im Bereich des GHB ist die Maßnahme zurzeit insgesamt verspätet.

Beschreibung

Entwicklung von standortbezogenen Umsetzungskonzepten mit dem Ziel Möglichkeiten zu identifizieren, um in den und im Umfeld der Gewerbeflächen ein möglichst hohes Maß an Windenergieleistung zu aktivieren. Dies soll durch geeignete technische Lösungsansätze für den Windenergieausbau sowie eine auf die Erschließung von Windkraftpotenzialen erreicht werden.

Weiter werden die Zusammenhänge zwischen Windenergieanlage(n), gewerblich genutzten Flächen und öffentlichen Straßen exemplarisch erfasst, sowie die notwendigen Anpassungen in den technischen Regelwerken unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte benannt und mit den unterschiedlichen Akteuren nach Lösungen gesucht.

Soweit dies im Bereich des Baurechts liegt, sollen Änderungsbedarfe im Baurecht identifiziert werden, um Genehmigungsfähigkeiten zu erhöhen und Verfahren möglichst zu beschleunigen.

  • Operationalisierung

    Im Rahmen der zu erstellenden Konzeptskizze ist aufzuzeigen, welche Anpassungen im Baurecht und den weiterführenden Richtlinien erforderlich sind, um zum einen in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen Windkraftanlagen errichten zu können und zum anderen, welche weitergehenden Anforderungen an ein konkretes Grundstück und die darauf stehenden Gebäude bestehen, damit Windenergie sogar auf Betriebsgeländen zulässig werden kann. Diese Aufgabenstellung kann im Hinblick auf die rechtlich-formalen Fragestellungen nur federführend durch die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung unter enger Einbindung von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft bearbeitet werden.

    Derzeit läuft ein Antragsverfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage in Federführung der WFB, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Nebeneinander von Windenergie und Gewerbe sicher abklären zu lassen.

    Im Gewerbegebiet Hansalinie ist die Errichtung einer WEA mit einer Höhe von ca. 160 Metern Nabenhöhe und einer geplanten Leistung von ca. 5 MW geplant.

    Das Projekt befindet sich plangemäß im sog. BImSch-Voranfrageverfahren und wird durch die Gewerbeaufsicht Bremen betreut. Der Abschluss des Verfahren ist für das 1. Quartal 2025 geplant.

    Aktuell werden verschiedene Gutachten erstellt, auf deren Grundlage eine abschließende Bewertung durch die zuständige Behörde getroffen werden kann.

    Durch die WFB werden parallel Betreiber-Lösungen geprüft. Eine externe Machbarkeitsstudie befindet sich in Vorbereitung.

    Der letzte Bauabschnitt des Gewerbegebiets Hansalinie soll als „Grünes Gewerbegebiet“ entwickelt werden.

    Hier stehen bereits private Windenergieanlagen, die im Flächennutzungsplan als Zwischennutzung verankert sind.

Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen3/2025

    Abschluss des Vorbescheidsverfahrens für eine WEA im Bereich des GHB

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Erstellte Einzelfalllösungen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2025
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 31.01.2025