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Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die Voruntersuchung nebst Standortanalyse ist abgeschlossen. Der Bauantrag für beide Standorte ist eingereicht. Die Maßnahme befindet sich im Zeitplan.

Beschreibung

Errichtung von zwei Windkrafträdern für die JVA Bremen.

Ein im Eigentum Bremens befindlicher planungsrechtlich und im Hinblick auf die zu erwartende Energieproduktion geeigneter Standort im Umfeld der Justizvollzugsanstalt Bremen ist identifiziert und mit dem Bauressort abgestimmt worden. Ein Ingenieurbüro hat die Erstellung des formellen Bauantrages abgeschlossen und für die Errichtung von zwei Windkrafträdern eingereicht.

Am 15.11.2022 und am 28.03.2023 hat der Senat die Klimaschutzstrategie 2038 der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ziel der Strategie ist das Erreichen des gemäß Bremischem Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vom 28.03.2023 gesetzlich verankerten Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2038. Ein zentrales Element der Klimaschutzstrategie 2038 ist der Aktionsplan Klimaschutz. Dieser umfasst einen Maßnahmenkatalog auf Basis der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“, der kontinuierlich durch die Senatsressorts und den Magistrat Bremerhaven umgesetzt, weiterentwickelt und fortgeschrieben wird.

Zur Unterstützung der Umsetzung enthalten die aktuellen Haushaltsentwürfe ab 2024 zweckgebundene Eckwerterhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Mio. EUR p.a. Die Zweckbindung dieser Mittel sieht gemäß Eckwertbeschluss des Senats vom 26.09.2023 vor, dass sie ausschließlich und nachweislich zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan Klimaschutz eingesetzt werden sollen. Entsprechend haben die Ressorts zweckgebundene Eckwertaufstockungen aus der dezentralen Verteilung der Mittel des Handlungsfeldes Klimaschutz ab 2024 in den Haushaltsvorentwürfen 2024/2025 auf gesonderten Haushaltsstellen maßnahmenbezogen veranschlagt.

  • Operationalisierung

    Im Rahmen der durchgeführten Standortanalyse konnten entgegen der ersten Annahme zwei geeignete Standorte identifiziert werden. Durch die Installation eines weiteren Windkraftrades kann die zu erwartende Produktion auf bis zu 950.000 kW/p.a. verdoppelt werden.

    Zur Umsetzung der Maßnahme wurden im Rahmen des Handlungsfeldes Klimaschutz in den Jahren 2022/2023 Mittel in Höhe von 1.790.000 € bereitgestellt. Im Zusammenhang mit dem "Aktionsplan Klimaschutz" wurden zur Realisierung beider Standorte im Jahr 2024 zusätzlich 400.000 € zur Verfügung gestellt.

    Die klimaneutrale Stromproduktion ist Bestandteil der Klimaschutzstrategie 2038 im Handlungsschwerpunkt "Stromerzeugung dekarbonisieren" und leistet einen direkten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Senats.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2025

    Einleitung der Planungsphase

    Hier ist zunächst die Erteilung der Baugenehmigung abzuwarten.

  • Zu erledigen31.8.2026

    Errichtung der Windkrafträder

Was wurde gemacht?

  • Erledigt10.12.2024

    Einreichung Bauantrag

    Der Bauantrag ist eingereicht.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl Windräder

  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2026
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 14.02.2025