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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

zu 1) in Prüfung, bzw. Umsetzung zu 2) noch nicht begonnen

Beschreibung

1) Anpassung und Entwicklung von kommunalen und Landesförderprogrammen für private Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen zur Umsetzung von energetischen Sanierungszielen in der sozialen Wohnraumförderung

2) Prüfung und Einrichtung eines Kreditförderprogramms für Wohnraumsanierungen für ältere Eigentümer:innen:

o Vergabe zins- und tilgungsfreier Kredite der BAB, inkl. spezifischem Beratungsangebot

o Kredit wird zunächst als Hypothek im Grundbuch eingetragen und bei Veräußerung oder Vererbung (der im Wert gestiegenen Immobilie) erfolgt Rückzahlung oder Umwidmung in verzinsten Kredit 3) Prüfung und Einrichtung eines Kreditförderprogramm für Wohnraumsanierungen für einkommensschwache Eigentümer:innen:

o Förderprogramm für Wohnraumsanierungen einkommensschwacher Eigentümer:innen im selbstgenutzten Wohnraum

o ggf. auch für einkommensschwache Vermieter:innen zugänglich (gekoppelt an Voraussetzung, wie zum Beispiel Festsetzung eines maximalen Mietbetrags)

o Förderung ggf. ergänzt um Contracting-Programme, um Sanierung zu finanzieren (neben Fördersumme)

o Förderung in Abhängigkeit von sozialen Aspekten (u. a. vom Einkommen oder der Haushaltgröße)

  • Operationalisierung

    zu 1) Die Maßnahme ist Bestandteil des regulären Landesprogramms der sozialen Wohnraumförderung und wird innerhalb dieser als "Modernisierungsförderung" bezeichnet. Aktuell wird ein Prüfauftrag bearbeitet, der die Neuauflage dieser Förderung unter der Zielsetzung der Schaffung des EH-55-Standards zum Gegenstand hat. Neben der Untersuchung technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen ist ebenfalls zu prüfen, wie vor allem institutionelle Vermieter durch attraktive Angebote zur freiwilligen Teilnahme an diesem Programmbaustein gebracht werden können. Private Vermieter:innen können an dem Programm teilnehmen, wenn sie mindestens drei Wohnungen sanieren.

    zu 2) Die Maßnahmen haben die Modernisierung von Wohneigentum zum Ziel und existieren in dieser Form bislang nicht als Landesförderung. Der Fördergegenstand ist jedoch in dieser Form im WoFG und der VV von Bund und Ländern zulässig. Da Bremen über eine vergleichsweise hohe Eigentumsquote verfügt, scheint es erforderlich, auch dieses Wohnungssegment zu adressieren. Hier ist eine vollständige Prüfung zur Zielsetzung, den finanziellen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie eine genaue Bestimmung der Bedarfslage bzw. der Zielgruppe vorzunehmen. Ebenfalls auf administrative Anforderungen und teilweise Machbarkeit zu prüfen.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl der modernisierten und gebundenen Wohneinheiten

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2027-2030
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 22.05.2024