Beschreibung
Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität
Anpassung und Entwicklung von kommunalen und Landesförderprogrammen für private Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen zur Umsetzung von energetischen Sanierungszielen in der sozialen Wohnraumförderung
Die Maßnahme wurde mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2023 umgesetzt und wird seitdem laufend fortgeschrieben.
Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität
Anpassung und Entwicklung von kommunalen und Landesförderprogrammen für private Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen zur Umsetzung von energetischen Sanierungszielen in der sozialen Wohnraumförderung
Die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen ist erforderlich, um die Nachhaltigkeit im Wohnungssektor zu gewährleisten und die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren. Modernisierungsmaßnahmen wirken sich wohnwertsteigernd aus, wobei deren Kosten in der Regel über den § 559 BGB auf die Mieterhaushalte umgelegt werden. Die Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung ist es, auch durch die Subvention von Modernisierungsmaßnahmen gebundene Wohnungen zu schaffen und die modernisierungsbedingten Mietsteigerungen abzufedern. So soll die Bezahlbarkeit modernisierter Wohnungen auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen gewährleistet werden.
Mit dem Wohnraumförderungsprogramm 2023 ist die Modernisierungsförderung neu aufgelegt und an aktuelle Marktbedingungen angepasst worden. Es handelt sich um ein Landesförderprogramm.
Die Umsetzung besserer Energiestandards wird mit höheren Förderbeträgen unterstützt.
Die Modernisierungsförderung ist auch im Wohnraumförderungsprogramm 2024 fortgeschrieben worden. Es ist geplant, diese auch für zukünftige Wohnraumförderungsprogramme anzubieten.
Die Modernisierungsförderung ist sowohl für private Vermieter:innen als auch für Wohnungsunternehmen ab drei geförderten Wohnungen zugänglich.
Anzahl der modernisierten und gebundenen Wohneinheiten