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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • Laufend
im Zeitplan

Die hier betreffende Maßnahme wird als zusätzliche Verknüpfung zu den bereits bestehenden Aufgaben des Fachbereichs in die Verwaltungsarbeit implementiert.

Beschreibung

Klimabonus:

Mit der Einführung eines rechtlich anrechnungsfreien Klimabonus im Rahmen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach den Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Ziel verfolgt, sowohl sanierten als auch klimaschonenden Wohnraum besser zugänglich zu machen.

Dieser Klimabonus wird in Abstimmung mit den bestehenden sozialgesetzlichen Regelungen erarbeitet.

  • Operationalisierung

    Mit dem Klimabonus soll ein Zuschlag auf die angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt werden, wenn die Mietwohnung oder das selbst bewohnte Eigentum bestimmte klimagünstige Eigenschaften aufweist wie zum Beispiel Möglichkeiten der energetischen Sanierung. Die Regelung soll für bestehende und zukünftige Mietverhältnisse gelten.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 30.08.2024