Beschreibung
Klimabonus:
Mit der Einführung eines rechtlich anrechnungsfreien Klimabonus im Rahmen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach den Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Ziel verfolgt, sowohl sanierten als auch klimaschonenden Wohnraum besser zugänglich zu machen.
Dieser Klimabonus wird in Abstimmung mit den bestehenden sozialgesetzlichen Regelungen erarbeitet.