Beschreibung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 11. April 2023 die Senatsvorlage „Klimaneutralität der bremischen Beteiligungsgesellschaften 2032 - Umsetzung der Maßnahme Nr. 71 (jetzt L-IW-106) der Klimaschutzstrategie“ beschlossen. Ziel dieser Maßnahme ist das Erreichen der Klimaneutralität bis 2032 in den Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung verbindliche Pläne auf Grundlage von konkreten Umsetzungsmaßnahmen erstellen.
Diese Maßnahme unterstützt die Umsetzung der Maßnahme S-BHV-IW-075 Öffentliche Unternehmen als Vorbild - Stadt Bremerhaven und S-HB-IW-076 Öffentliche Unternehmen als Vorbild - Stadt Bremen.
In dem hier betrachteten Maßnahmenteil wird folgendes Ziel verfolgt:
Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung können Unterstützung bei der Bilanzierung der Emissionen und bei der Entwicklung ihrer Klimaschutz-Strategie und der einzelnen Klimaschutzmaßnahmen beim vom Umweltressort initiierten Netzwerk „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ und bei der als Energieagentur des Landes Bremen tätigen Bremer Energie-Konsens GmbH erhalten.
Der Senat begrüßt es in der Vorlage vom 11.04.23 ausdrücklich, wenn sich Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung (wie von der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ vorgeschlagen) am Netzwerk der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“ beteiligen. Die Bremer Umweltpartnerschaft mit im Jahr 2026 insgesamt 249 Mitgliedsunternehmen wird im Rahmen des Projekts „Umwelt Unternehmen 2024-2027“ von der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen bei der RKW Bremen GmbH koordiniert und umgesetzt. Im Jahr 2026 sind bereits 13 bremische Beteiligungsgesellschaften Mitglied der „Partnerschaft Umwelt Unternehmen“.