L-KE-175Nachhaltige Transformation des Ernährungssystems
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Fortschritt
noch nicht begonnen
in Prüfung / Vorbereitung
in Umsetzung
Laufend
im Zeitplan
Die Einrichtung der ressortübergreifenden AG ist geplant für das dritte Quartal 2024. Alle betroffenen Ressorts sollen (langfristig) eine Zuständigkeit für das Querschnittsthema benennen können. Im weiteren Prozess müssen daher Zuständigkeiten innerhalb der jeweils betroffenen Ressorts benannt und Kapazitäten für die ressortübergreifende Zusammenarbeit bereitgestellt werden, um die Bearbeitung dieses Querschnittsthemas zu gewährleisten.
Beschreibung
Mit der Entwicklung einer Ernährungsstrategie sollen einheitliche und verbindliche Vorgaben für alle Einrichtungen des Landes Bremen beschlossen und sukzessive umgesetzt werden. Um die Umstellung auf eine klimafreundliche Ernährung in Mensen und Kantinen zu erreichen, bedarf es entsprechender Verträge bzw. verbindlicher Senatsbeschlüsse mit allen städtischen Eigenbetrieben und Cateringunternehmen. Um die Umsetzung zu überwachen, bedarf es zudem einer Kontrollstelle. Diese Maßnahmen sollten als Teil der geplanten Ernährungsstrategie verabschiedet und in einem langjährigen Prozess sukzessive umgesetzt werden.
Unterzeichnung der Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“
Entwicklung eines Projektstrukturplans und sukzessive Umsetzung der Maßnahmen in einem mehrjährigen Prozess
Erstellung eines Berichtes zum aktuellen Status Quo
Regelmäßige Erhebung und Fortschreibung der Daten
Regelmäßige Veröffentlichung eines Fortschrittsberichts
Bündelung der Kompetenzen im Rahmen einer ressortübergreifenden AG und Benennung von Zuständigkeiten für das Thema „Ernährung“ in den Behörden
Schaffung einer qualifizierten Koordinierungsstelle, die Akteur:innen der Wertschöpfungskette vernetzt, nachhaltigere Start-ups fördert bzw. sie bei der Fördermittelakquise unterstützt und mit engagierten Bürger:innen zusammenarbeitet
Prüfung, inwieweit pflanzliche Ernährungsangebote in Stadtentwicklungskonzepten (z.B. Nahversorgungskonzept) verankert werden können
Operationalisierung
Das Ziel der Maßnahme, ist die Umsetzung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung im Land Bremen und die Transformation zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem.
Der Aktionsplan 2025 für gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung der Stadtgemeinde Bremen entspricht in Teilen bereits einer kommunalen Ernährungsstrategie und setzt qualitative und quantitative Ziele für die Küchen im unmittelbaren Einflussbereich der Stadtgemeinde Bremen. Wichtige klimarelevante Themen wie die Reduktion von tierischen Produkten und Lebensmittelabfällen werden bisher jedoch nicht explizit genannt. Zudem werden in der Stadt Bremen längst nicht alle Zielgruppen und Institutionen von den Zielen des Aktionsplans erfasst, für Bremerhaven gilt der Beschluss gar nicht. Daher soll in einem partizipativen Prozess eine Ernährungsstrategie als Dachstrategie für das Land Bremen entwickelt werden. Diese Dachstrategie soll eine integrierte Betrachtung aller relevanten Aspekte ermöglichen und gleichzeitig Kohärenz und Komplementarität zu bestehenden Beschlüssen und Pfadabhängigkeiten gewährleisten.
Zur Umsetzung des Aktionsplans finden bereits ressortübergreifende Arbeitstreffen statt, bspw. im Rahmen der AG Aktionsplan 2025, der AG Nachhaltige Beschaffung und der Sitzungen der ressortübergreifenden Steuerungsgruppe. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene ressortübergreifende Arbeitsgruppen, z. B. die Ad-hoc-AG anlässlich der Erstellung einer Projektskizze für den Modellregionenwettbewerb Ernährungswende des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zudem existieren Beteiligungsstrukturen und Dialogformate sowie Förderinstrumente im Hinblick auf die Umsetzung des Aktionsplans. Der Stand der Umsetzung des Aktionsplans wird regelmäßig erhoben und im Rahmen der Berichterstattung an Senat und Bremische Bürgerschaft veröffentlicht. Es wird geprüft, inwieweit diese bestehenden Formate erweitert werden müssen, um eine strukturierte ressortübergreifende Zusammenarbeit und die gezielte Förderung/Beteiligung weiterer relevanter Akteur:innen zur nachhaltigen Transformation des Ernährungssystems im Land Bremen zu gewährleisten.
Mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums Forum Küche werden bereits Strukturen und Angebote geschaffen, die Akteur:innen der Wertschöpfungskette vernetzen, nachhaltigere Start-ups fördern bzw. sie bei der Fördermittelakquise unterstützen und die Zusammenarbeit mit engagierten Bürger:innen ermöglichen. Das Beratungsangebot soll vor allem Küchen in die Lage versetzen, Küchenprozesse zu optimieren, um möglichst biologisch, pflanzenbetont, regional, saisonal und frisch zu kochen und dabei die Lebensmittelverschwendung auf ein Minimum zu reduzieren.
Meilensteine
Was bleibt zu tun?
31.7.2024
Verstetigung des Kompetenzzentrums "Forum Küche" sowie Prüfung der Kooperationspotentiale zur Vernetzung der Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette, Förderung nachhaltiger Start-ups und Zusammenarbeit mit engagierten Bürger
31.7.2024
Prüfung, inwiefern Angebote zur pflanzlichen Ernährung in Stadtentwicklungskonzepten (z.B. Nahversorgungskonzept) festgeschrieben werden können
31.7.2024
Benennung der Zuständigkeiten für das Thema „Ernährung“ in den betroffenen Ressorts, Einrichtung einer ressortübergreifenden AG und regelmäßige Durchführung der AG-Sitzungen
Bei der nachhaltigen Transformation des Ernährungssystems, handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe. Eine integrierte Ernährungspolitik im Sinne des WBAE-Gutachtens erfordert die Beteiligung der jeweils zuständigen Stellen. Die betroffenen Ressorts müssen Zuständigkeiten benennen und zeitliche Ressourcen für die ressortübergreifende Zusammenarbeit und für die Erledigung von Aufgaben innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs bereit stellen. Dies stellte bislang eine große Herausforderung dar und birgt insofern ein Risiko für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahme.
31.10.2024
Erhebung des Status Quo
30.11.2024
KickOff des Entwicklungsprozesses einer Ernährungsstrategie
31.3.2025
Regelmäßige Berichterstattung: Erster Bericht zum Ist-Zustand
31.12.2025
Entwicklung einer Bremer Ernährungsstrategie in einem partizipativen Prozess im Einklang mit bestehenden Beschlüssen und unter Berücksichtigung bestehender Pfadabhängigkeiten
Der Partizipationsprozess wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
28.2.2026
Ressortabstimmung und Verabschiedung der Strategie im Senat
31.7.2026
Operationalisierung der Ernährungsstrategie: Entwicklung eines Projektstrukturplans, Priorisierung und Beginn mit der sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen
Was passiert gerade?
30.6.2024
Unterzeichnung Glasgow-Erklärung „Ernährung und Klima“
39 Länder und Institutionen unterzeichneten die Glasgow-Erklärung auf der UN-Klimakonferenz COP26 in Glasgow. Im Mittelpunkt des diesjährigen Umweltgipfels (Dezember 2023) der Vereinten Nationen (COP28) steht die Umgestaltung unseres weltweiten Ernährungssystems. Die Ergebnisse dieses Gipfels sind abzuwarten und die Maßnahme entsprechend anzupassen
Anzahl durchgeführter Dialog-, Weiterbildungs-, Beratungs- und Vernetzungsveranstaltungen bzw. Anzahl der Teilnehmenden
Volumen geförderter Projekte
Erhebung und Fortschreibung der Daten: Bio-Quoten in der Gemeinschaftsverpflegung, Anteil vegetarischer, veganer Menüs, Messung der Lebensmittelabfälle, Anzahl DGE- und/oder Bio-zertifizierter Einrichtungen, Anzahl der Wochenspeisepläne, die saisonale Produkte in die Planung einbeziehen, Anzahl der Verträge, die Verpflegungsdienstleistende zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, eines bestimmten Bio-Anteils, usw. verpflichten
Befragungen zur Zufriedenheit der Tischgäst:innen
Anzahl durchgeführter Kampagnen und Informationsveranstaltungen zum Thema "gesunde und nachhaltige Ernährung"
Bei der nachhaltigen Transformation des Ernährungssystems, handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe. Eine integrierte Ernährungspolitik im Sinne des WBAE-Gutachtens erfordert die Beteiligung der jeweils zuständigen Stellen. Die betroffenen Ressorts müssen Zuständigkeiten benennen und zeitliche Ressourcen für die ressortübergreifende Zusammenarbeit und für die Erledigung von Aufgaben innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs bereit stellen. Dies stellte bislang eine große Herausforderung dar und birgt insofern ein Risiko für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahme.