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L-KE-177Entwicklung von (Bio-)Gemüse- und Obstanbau und Verarbeitung in und um das Land Bremen

Bild: Bild von Jonathan Borba [https://unsplash.com/]

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Zurückgestellt

Die Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen. Vsl. werden Elemente dieser Maßnahme im aktuell zu erarbeitenden Entwicklungskonzept Landwirtschaft Bremen 2035 aufgegriffen. Ein Beginn der Bearbeitung ist ohne weitere personelle Ressourcen nicht umsetzbar.

Beschreibung

1) Angesichts notwendiger Klimaanpassungsmaßnahmen soll geprüft werden, ob ein Förderprogramm eingerichtet wird zur Entwicklung von (Bio-)Gemüse- und Obstanbau (inkl. Hülsenfrüchte und Kartoffeln) und Verarbeitung in und um das Land Bremen. Hierbei sollen innovative klimafreundliche Technologien und Anbaumethoden wie bspw. vertikaler Anbau oder Aquaponik und deren Absatz z.B. über innerstädtische Hofläden gefördert werden.

  • Operationalisierung

    IST: Die lokale Bremer Landwirtschaft und große Teile des niedersächsischen Umlandes produzieren Milch und Fleisch auf Grünlandstandorten. Eine regionale Versorgung mit Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten ist deswegen nicht möglich. Die landwirtschaftlichen Flächen im Land Bremen eignen sich größtenteils nicht für den Anbau von Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten.

    SOLL: Um die regionale Versorgungssituation mit Bio-Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten zu stärken braucht es eine Stärkung entlang der gesamten benötigten Wertschöpfungsketten, von der Produktion, über die Verarbeitung bis hin zum Vertrieb. Das regionale Angebot, und die dafür nötigen Verarbeitungsstrukturen, ermöglicht nicht nur eine Einsparung von transportbedingten CO2-Emmissionen, sondern leistet auch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Krisenzeiten durch kurze und damit weniger anfällige Lieferketten. Es trägt zur Erhaltung des regionalen Lebensmittelhandwerkes bei und steigert die Standortattraktivität von Bremen.

    Lösung/Aufgabe: Es wird eine Förderrichtlinie entwickelt die KMUs bei dem Aufbau und Ausbau von Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Bio-Gemüse,-Obst und –Hülsenfrüchte unterstützt. Hierbei sollen innovative klimafreundliche Technologien und Anbaumethoden wie bspw. vertikaler Anbau oder Aquaponik und deren Absatz z.B. über innerstädtische Hofläden gefördert werden. Aufgrund des Mangels an geeigneten landwirtschaftlichen Flächen zur Produktion der genannten Produkte soll insbesondere auch der Anbau auf innerstädtischen Flächen sowie bodenlose Kulturen gefördert werden. Die Höhe der einzelnen Zuwendung kann 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen und muss jeweils 5 000 EUR übersteigen. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 100.000 EUR.

    Anknüpfungspunkte: Ernährungsstrategie, Aktionsplan 2025, Entwicklungskonzept Landwirtschaft Bremen 2035

    Ziele: Ausbau des Anbaus von Bio-Gemüse,-Obst und –Hülsenfrüchten in und um Bremen; Ausbau der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen; Reduzierung des transportbedingten CO2-Fußabdruckes von pflanzlichen Lebensmitteln, Ausbau des regionalen Ökolandbaus zum Erhalt und zur Verbesserung der regionalen Biodiversität als Beitrag der Transformation zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen30.9.2024

    Erstellung der Förderrichtlinie nach ressortübergreifendem Austausch

  • Zu erledigen31.12.2024

    Gremienbefassung und Beschluss der Förderrichtlinie

  • Zu erledigen31.3.2025

    Beginn der Förderung von Maßnahmen

  • Zu erledigen31.3.2026

    Zwischenevaluation geförderter Maßnahmen, ggf. Anpassung der Richtlinie

  • Zu erledigen31.12.2027

    Auslaufen der Förderrichtlinie und Endevaluation

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    *Verabschiedung der Förderrichtlinie durch den Senat *Anzahl an geförderten Maßnahmen *Anzahl an Produktions- Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen *Produktion von Bio-Gemüse-Obst und –Hülsenfrüchten

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2027
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 13.06.2024