Beschreibung
Die Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen (vom 14. Mai 2019) wird überarbeitet, um verbindliche neue Vorgaben zur klimafreundlichen, abfallvermeidenden und zirkulären Beschaffung zu verankern (z. B. Verzicht auf Give-aways, Nutzung von Produkten mit geringer Verpackungsmenge oder Mehrwegsysteme). Diese Maßnahme wird sowohl im Bundesland Bremen als auch in der Stadtgemeinde Bremen umgesetzt.
Ökologisch und sozial verträglich hergestellte Produkte, die zentral beschafft werden, sind im Bremischen elektronischen Katalog- und Bestellsystem (BreKat) aufgeführt und gekennzeichnet. In Kooperation mit dem Einkaufs- und Vergabezentrum bei Immobilien Bremen und weiteren Partnern werden regelmäßig Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu Nachhaltigkeitskriterien in der öffentlichen Beschaffung angeboten.
Zwei Pilotprojekte werden initiiert, um die öffentliche Beschaffung im Land und in der Stadtgemeinde Bremen schrittweise an den Anforderungen des klimafreundlichen und zirkulären Wirtschaftens auszurichten.