Beschreibung
Die Verwaltungsvorschrift für die Beschaffung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde Bremen (vom 14. Mai 2019) wird überarbeitet, um verbindliche neue Vorgaben zur klimafreundlichen, abfallvermeidenden und zirkulären Beschaffung zu verankern ( z. B. Verzicht auf Give-aways, Nutzung von Produkten mit geringer Verpackungsmenge oder Mehrwegsysteme). Diese Maßnahme wird sowohl im Bundesland Bremen als auch in der Stadtgemeinde Bremen umgesetzt.
Ein oder mehrere Pilotprojekte werden initiiert, um die öffentliche Beschaffung im Land und in der Stadtgemeinde Bremen schrittweise an die Anforderungen des zirkulären Wirtschaftens auszurichten.
Ein Pilotprojekt für die klimafreundliche und zirkuläre Beschaffung wird im Land Bremen gestartet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Verwaltungsvorschrift Beschaffung in die Praxis umzusetzen.