Beschreibung
1) Einpreisung externer Kosten der Tierhaltung, insbesondere hinsichtlich des Klimawandels; Fleisch nicht mehr mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz besteuern, stattdessen Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte auf den europäischen Mindeststeuersatz von 5 % und pflanzliche Milchalternativen auf 7 % absenken