Zum Hauptinhalt springen
Bild: Bild von Norbert Braun [https://unsplash.com/]

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Bremen setzt sich in den Gremien für die Umsetzung des Ziels ein.

Beschreibung

1.) EU-Vermarktungsnormen für Obst & Gemüse vereinfachen

In der EU gelten für Obst und Gemüse Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften. Diese dienen dazu, eine hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, Verbraucher:innen zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt einheitlich sind. Sie erleichtern auch den Handel mit Drittländern, da sie mit den auf internationaler Ebene geltenden Normen in Einklang stehen.

Es wird auf eine weitere Vereinfachung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse hingewirkt

2.) Transparenz schaffen durch klare Lebensmittelkennzeichnung von tierischen Inhaltsstoffe

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind ist EU-weit nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011 geregelt.

Die EU-Verordnung kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden. In Deutschland gibt die Lebensmittelinformations-und Durchführungsverordnung (LMIDV) die Konretisierungen und Ergänzungen im nationalen Recht vor. Bei Zusatzstoffen und Aromen in verarbeiteten Lebensmittel können solche mit tierischen Ursprungs nicht eindeutig erkannt werden.

Im April 2016 einigten sich die Verbraucherschutzminister der Länder auf eine einheitliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“.

Es fehlen EU-weit einheitliche, rechtsverbindliche Definitionen.

Es wird auf eine deutlichere Lebensmittelkennzeichnung von tierischen Inhaltsstoffen hingewirkt

3.) Beschönigungen in Werbung und auf Tierproduktverpackungen abbauen

Bezüglich der Bewerbung von Lebensmittel gibt es für alle Werbeträger über Gesetze und Verordnungen Bestimmungen, die einzuhalten sind. Beispielsweise ist irreführende und unwahre Werbung verboten. Darüber hinaus hat die Lebensmittelwirtschaft gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft gemeinsame und auf Freiwilligkeit basierende Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt.

Es wird auf weitere Bestimmungen bezüglich des Abbaus von Beschönigungen in Werbung und auf Tierproduktverpackungen hingewirkt.

  • Operationalisierung

    Geplantes Vorgehen:

    Im Rahmen der Beteiligung Bremens im Bund-Länder Gremium zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sowie auf Ebene der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz wird die Umsetzung der Maßnahme fortlaufend geprüft und unterstützt.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Land

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Sachstandsbericht

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 18.02.2025