Beschreibung
Neubaugebiete werden ohne fossile Wärmeträger (Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssigerdgas) und Biomasse ausgewiesen, wenn es eine Anschlussmöglichkeit an Fernwärme gibt, dezentrale Lösungen möglich oder Nahwärmenetze planbar sind.
Im Zuge von laufenden Verfahren wird geprüft, inwiefern die Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen können. Bis Anfang 2026 erfolgte die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes mit entsprechenden Festsetzungen. Die Rechtskraft ist für 2026 vorgesehen.
Neubaugebiete werden ohne fossile Wärmeträger (Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssigerdgas) und Biomasse ausgewiesen, wenn es eine Anschlussmöglichkeit an Fernwärme gibt, dezentrale Lösungen möglich oder Nahwärmenetze planbar sind.