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S-BHV-EA-006Verbrennungsverbote und -beschränkungen in B-Plänen - Stadt Bremerhaven

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

im Zeitplan
  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

Neubaugebiete werden ohne fossile Wärmeträger (Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssigerdgas) und Biomasse ausgewiesen, wenn es eine Anschlussmöglichkeit an Fernwärme gibt, dezentrale Lösungen möglich oder Nahwärmenetze planbar sind.

  • Operationalisierung

    • Die Wärmeversorgung von Gebäuden in Neubaugebieten soll in zunehmenden Maße auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgen. Hierfür sind sowohl zentrale Wärmeversorgungssysteme (Fern- und Nahwärme) als auch dezentrale Wärmeversorgungssysteme (z.B. Wärmepumpen) geeignet
    • Die Maßnahme ist abhängig von der kommunalen Wärmeplanung
    • Die Umsetzung eines Verbrennungsverbotes oder einer Verbrennungsbeschränkung in Bebauungsplänen von Neubaugebieten ist anhand der konkreten städtebaulichen Situation sowie der konkreten Festsetzungen im Einzelfall zu prüfen. Eine Umsetzungspflicht gilt dann für den Neubau
    • Das Verbrennungsverbot ist abhängig von der Anschlussmöglichkeit an die Fernwärme, der Möglichkeit dezentraler Lösungen, der Planung von kleinen Nahwärmenetzen und der konkreten städtebaulichen Situation
    • Im Zuge der Verfahren ist zu prüfen, inwiefern Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen können bzw. was anderweitig, bspw. über einen städtebaulichen Vertrag, geregelt werden kann
    • Die Anforderungen sollen für vorgesehene Bebauungspläne geprüft werden. Für laufende Verfahren wird geprüft, inwiefern die Anforderungen noch berücksichtigt werden können (abhängig vom Verfahrensstand)

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    • Anzahl der Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen
    • Anzahl der städtebaulichen Verträge mit entsprechenden Festsetzungen
  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 15.01.2024