Beschreibung
Energetische Standards für öffentliche Gebäude (Neubauten auf Plusenergie-Niveau, Sanierungen orientiert an der Effizienzgebäudeklasse EG 40, fossilfreie Wärmeversorgung, Graue Energie) in entsprechenden Regularien für Bremerhaven neu definieren:
1) Konzept zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2035 als Teil des Sanierungsfahrplans erstellen
2) Bei Ersatz im Bestand und bei Neubau 100 % erneuerbare Wärmeversorgung verpflichtend einführen (Fernwärme und Wärmepumpen werden als erneuerbar betrachtet, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen)
3) Potenzialanalyse zur Nutzung von Abwärme und Erneuerbaren Energien (EE) in allen Liegenschaften durchführen; Gewinnung biogener Brennstoffe erhöhen (z. B. Bioabfallvergärung)
4) Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen werden soweit technisch möglich in Holz-, Holzhybridbauweise oder mit Baustoffen mit vergleichbarer Klimabilanz erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft
5) In jedem Fall ist die graue Energie von Neu- und Umbauten durch den Einsatz geeigneter Baumaterialien inkl. Recyclingstoffen zu minimieren