Beschreibung
Energetische Standards für öffentliche Gebäude in Bremerhaven in entsprechenden Regularien neu definieren, z.B.:
- Neubauten mit Ziel Klimaneutralität
- Sanierungen weitestmöglich am EG-40-Niveau orientiert (d.h. unter Berücksichtigung baulicher Machbarkeit und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit)
- fossilfreie Wärmeversorgung bei Ersatz im Bestand und bei Neubau (Fernwärme und Wärmepumpen werden als erneuerbar betrachtet, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen)
- Minimierung der grauen Energie von Neu- und Umbauten durch den Einsatz geeigneter Baumaterialien inkl. Recyclingstoffen
- Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen soweit technisch möglich in Holz-, Holzhybridbauweise oder mit Baustoffen mit vergleichbarer Klimabilanz erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft.
- Neuanmietungen oder Erwerbungen der Stadt Bremerhaven sollen mindestens einen Sanierungsstandard von Effizienzgebäude 70 (bzw. die dazugehörige Energieeffizienzklasse) aufweisen, oder es müssen bei Verhandlungen zum Miet-/Kaufvertrag entsprechende Sanierungen vereinbart werden.
Fachliche und inhaltliche Abstimmung sowie Ausarbeitung der Rohfassung im Gange