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Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Bearbeitung Teilthemen aufgenommen. Noch div. Abstimmungen mit betroffenen, kommunalen Akteuren sowie Gremienbeschlüsse erforderlich.

Beschreibung

Energetische Standards für öffentliche Gebäude in Bremerhaven in entsprechenden Regularien neu definieren, z.B.:

  • Neubauten mit Ziel Klimaneutralität
  • Sanierungen weitestmöglich am EG-40-Niveau orientiert (d.h. unter Berücksichtigung baulicher Machbarkeit und wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit)
  • fossilfreie Wärmeversorgung bei Ersatz im Bestand und bei Neubau (Fernwärme und Wärmepumpen werden als erneuerbar betrachtet, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen)
  • Minimierung der grauen Energie von Neu- und Umbauten durch den Einsatz geeigneter Baumaterialien inkl. Recyclingstoffen
  • Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen soweit technisch möglich in Holz-, Holzhybridbauweise oder mit Baustoffen mit vergleichbarer Klimabilanz erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft.
  • Neuanmietungen oder Erwerbungen der Stadt Bremerhaven sollen mindestens einen Sanierungsstandard von Effizienzgebäude 70 (bzw. die dazugehörige Energieeffizienzklasse) aufweisen, oder es müssen bei Verhandlungen zum Miet-/Kaufvertrag entsprechende Sanierungen vereinbart werden.
  • Operationalisierung

    1.) Beschluss novellierter Energie- und Baustandards Bremerhaven durch den Magistrat, darin unter anderem enthalten:

    • EG 40 mit 100% erneuerbarer Wärmeversorgung als Neubau-Standard
      (Fernwärme und Strom für Wärmepumpen werden in diesem Sinne als 100% erneuerbar angesehen)
    • EG 40 EE oder bestmögliche EG-Klasse mit 100% erneuerbarer Wärmeversorgung als Soll-Zustand für alle Sanierungen
    • Verbot des Ersatzes fossiler Heizungen bei Havarie oder gesetzlicher Austauschpflicht (ausgenommen Interrimslösungen bei vorher erforderlicher Sanierung der Gebäudehülle).

    2.) Erstellung eines Wärmekonzepts für alle kommunalen Gebäude mit

    • Strategischer Grundausrichtung (z.B. Einbettung in Kommunale Wärmeplanung)
    • Liste der betroffenen, kommunalen Gebäudeeigentümer
    • Liste(n) der bislang fossil versorgten Gebäude bzw. Liegenschaften
    • Qualitative Bewertung verfügbarer Abwärme-Potenziale
    • Gewählte, klimaneutrale Versorgungsalternative(n) mit Begründung der Auswahl, Emissionsbewertung, Zeitschiene und ggf. Investitionsmittelbedarf

    3.) Betreffend "Holzhybrid-Bauweise" und Graue Energie" Möglichkeiten oder Alternativen zur Umsetzung noch nicht bewertet.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen9/2025

    Beschluss der Energie- und Baustandards für öffentliche Gebäude in Bremerhaven durch den Magistrat

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen6/2025

    Entwurf einer Magistratsvorlage zum Beschluss novellierter Energie- und Baustandards für öffentliche Gebäude in Bremerhaven

    Fachliche und inhaltliche Abstimmung sowie Ausarbeitung der Rohfassung im Gange

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Beschluss der novellierten Energie- und Baustandards durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2025
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 19.02.2025