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S-BHV-GWS-041Energie- und Baustandards für Sanierung & Neubau öffentlicher Gebäude, Verankerung in Regelungen Stadt Bremerhaven

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
Verspätet

Erste Teilthemen bearbeitet (Fernwärme-Ausbauprognose, Fahrplan Heizungsumstellung), andere (z.B. betreffend Holzhybridbauweise + Graue Energie) bedürfen noch umfangreicherer Vorbereitung sowie auch Personalkapazität. Abstimmungen mit betroffenen, kommunalen Akteuren erforderlich.

Beschreibung

Energetische Standards für öffentliche Gebäude (Neubauten auf Plusenergie-Niveau, Sanierungen orientiert an der Effizienzgebäudeklasse EG 40, fossilfreie Wärmeversorgung, Graue Energie) in entsprechenden Regularien für Bremerhaven neu definieren:

1) Konzept zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2035 als Teil des Sanierungsfahrplans erstellen

2) Bei Ersatz im Bestand und bei Neubau 100 % erneuerbare Wärmeversorgung verpflichtend einführen (Fernwärme und Wärmepumpen werden als erneuerbar betrachtet, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen)

3) Potenzialanalyse zur Nutzung von Abwärme und Erneuerbaren Energien (EE) in allen Liegenschaften durchführen; Gewinnung biogener Brennstoffe erhöhen (z. B. Bioabfallvergärung)

4) Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen werden soweit technisch möglich in Holz-, Holzhybridbauweise oder mit Baustoffen mit vergleichbarer Klimabilanz erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft

5) In jedem Fall ist die graue Energie von Neu- und Umbauten durch den Einsatz geeigneter Baumaterialien inkl. Recyclingstoffen zu minimieren

  • Operationalisierung

    1.) Beschluss novellierter Energie- und Baustandards Bremerhaven durch den Magistrat,

    darin unter anderem enthalten:

    • EG 40 mit 100% erneuerbarer Wärmeversorgung als Neubau-Standard
      (Fernwärme und Strom für Wärmepumpen werden in diesem Sinne als 100% erneuerbar angesehen)
    • EG 40 EE oder bestmögliche EG-Klasse mit 100% erneuerbarer Wärmeversorgung als Soll-Zustand für alle Sanierungen
    • Verbot des Ersatzes fossiler Heizungen bei Havarie oder gesetzlicher Austauschpflicht (ausgenommen Interrimslösungen bei vorher erforderlicher Sanierung der Gebäudehülle).

    2.) Erstellung eines Wärmekonzepts für alle kommunalen Gebäude mit

    • Strategischer Grundausrichtung (z.B. Einbettung in Kommunale Wärmeplanung)
    • Liste der betroffenen, kommunalen Gebäudeeigentümer
    • Liste(n) der bislang fossil versorgten Gebäude bzw. Liegenschaften
    • Qualitative Bewertung verfügbarer Abwärme-Potenziale
    • Gewählte, klimaneutrale Versorgungsalternative(n) mit Begründung der Auswahl, Emissionsbewertung, Zeitschiene und ggf. Investitionsmittelbedarf

    3.) Betreffend "Holzhybrid-Bauweise" und Graue Energie":
    Möglichkeiten oder Alternativen zur Umsetzung noch nicht bewertet

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremerhaven

Zuständige Organisationen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Geplanter Abschluss

    2025
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 19.06.2024