Beschreibung
PV-Pflicht für öffentliche Gebäude in Baustandards Bremen neu definieren: Auf geeigneten Dachflächen in der Regel vollständige Belegung. Wirtschaftliche Prüfung bei grenzwertigen Rahmenbedingungen (Ausrichtung, anteilige bzw. zeitweilige Verschattung, notwendige statische Ertüchtigung, begrenzte Leistungsfähigkeit des Netzanschlusses, geringer Eigenstrombedarf in der jeweiligen Liegenschaft).
Prüfung der Regelungsebene und Durchsetzbarkeit: Pflichten auch für Beteiligungsgesellschaften ("öffentliche Unternehmen" inkl. kommunale Wohnungsbaugesellschaften) sowie bei Gebäuden, bei denen die öffentliche Hand mehr als 50% der Bruttogeschossfläche anmietet.
Die Baustandards gelten für das Land und Stadt HB.