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S-HB-EA-001Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Verankerung in Baustandards Bremen

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards am 18.04.2023

Beschreibung

PV-Pflicht für öffentliche Gebäude in Baustandards Bremen neu definieren: Auf geeigneten Dachflächen in der Regel vollständige Belegung. Wirtschaftliche Prüfung bei grenzwertigen Rahmenbedingungen (Ausrichtung, anteilige bzw. zeitweilige Verschattung, notwendige statische Ertüchtigung, begrenzte Leistungsfähigkeit des Netzanschlusses, geringer Eigenstrombedarf in der jeweiligen Liegenschaft).

Prüfung der Regelungsebene und Durchsetzbarkeit: Pflichten auch für Beteiligungsgesellschaften ("öffentliche Unternehmen" inkl. kommunale Wohnungsbaugesellschaften) sowie bei Gebäuden, bei denen die öffentliche Hand mehr als 50% der Bruttogeschossfläche anmietet.

Die Baustandards gelten für das Land und Stadt HB.

  • Operationalisierung

    Nach früherem Baustandard PV-Auslegung nach Eigenstrombedarf. Nach Empfehlungen der Enquetekommission Klimaschutzstrategie sollen die geeigneten Dachflächen zukünftig komplett für PV genutzt werden.

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt18.04.2023

    Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2022
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.02.2025