Beschreibung
PV-Pflicht für öffentliche Gebäude in Baustandards Bremen neu definieren: Auf geeigneten Dachflächen in der Regel vollständige Belegung;
wirtschaftliche Prüfung bei grenzwertigen Rahmenbedingungen (Ausrichtung, anteilige bzw. zeitweilige Verschattung, notwendige statische Ertüchtigung, begrenzte Leistungsfähigkeit des Netzanschlusses, geringer Eigenstrombedarf in der jeweiligen Liegenschaft)
Prüfung der Regelungsebene und Durchsetzbarkeit: Pflichten auch für Beteiligungsgesellschaften ("öffentliche Unternehmen" inkl. kommunale Wohnungsbaugesellschaften) sowie bei Gebäuden, bei denen die öffentliche Hand mehr als 50% der Bruttogeschossfläche anmietet.
Die Baustandards gelten für das Land und Stadt HB