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S-HB-EA-001Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden, Verankerung in Baustandards Bremen

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards am 18.04.2023

Beschreibung

PV-Pflicht für öffentliche Gebäude in Baustandards Bremen neu definieren: Auf geeigneten Dachflächen in der Regel vollständige Belegung;

wirtschaftliche Prüfung bei grenzwertigen Rahmenbedingungen (Ausrichtung, anteilige bzw. zeitweilige Verschattung, notwendige statische Ertüchtigung, begrenzte Leistungsfähigkeit des Netzanschlusses, geringer Eigenstrombedarf in der jeweiligen Liegenschaft)

Prüfung der Regelungsebene und Durchsetzbarkeit: Pflichten auch für Beteiligungsgesellschaften ("öffentliche Unternehmen" inkl. kommunale Wohnungsbaugesellschaften) sowie bei Gebäuden, bei denen die öffentliche Hand mehr als 50% der Bruttogeschossfläche anmietet.

Die Baustandards gelten für das Land und Stadt HB

  • Operationalisierung

    Nach früherem Baustandard PV-Auslegung nach Eigenstrombedarf; nach Empfehlungen der Enquetekommsission Klimaschutz sollen die geeigneten Dachflächen zukünftig komplett für PV genutzt werden.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2022
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 11.07.2024