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Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Mit der Vergabe erster Gutachtenaufträge im Mai 2023 hat die Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung begonnen. Ende 2025 soll der abschließende Wärmeplan vorliegen.

Beschreibung

Die Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" hat in ihrem Ende 2021 vorgelegten Abschlussbericht unter anderem vorgeschlagen, aufbauend auf dem Wärmeatlas bis 2025 eine auf Klimaneutralität ausgerichtete kommunale Wärmeplanung für Bremen und Bremerhaven zu erarbeiten.

Auf Bundesebene ist am 1. Januar 2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten. Der Bund hat hiermit gesetzliche Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung geschaffen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen danach spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung durchführen.

Die Wärmeplanung umfasst nach den neuen bundesgesetzlichen Regelungen eine Bestandsanalyse, eine Analyse der Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme, eine Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, eine gebietsbezogene Darstellung der jeweils geeigneten Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr und eine Umsetzungsstrategie.

Die Arbeiten für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bremen sind im Jahr 2023 angelaufen. Aktuell wird im Rahmen eines externen Gutachtens insbesondere die Fragestellung untersucht, in welchen Stadtgebieten ein weiterer Ausbau der Fern- und Nahwärme­versorgung voraussichtlich wirtschaftlich realisierbar wäre. Weitere Untersuchungs­gegenstände sind die Potenziale für eine Versorgung neuer Nahwärmegebiete auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie die Untersuchung des gesamten Stadtgebiets unter dem Gesichtspunkt, inwieweit eine dezentrale Wär­meversorgung der Gebäude auf Basis von Wärmepumpen technisch möglich wäre.

Auch kalte Nahwärmenetze (Anergienetze) auf Basis erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme werden im Rahmen der Wärmeplanung für die Stadt Bremen berücksichtigt. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten für eine Realisierung von kalten Nahwärmenetzen in Bestandsquartieren betrachtet werden.

Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Wärmeplan zusammengefasst. Nach Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens wird der Wärmeplan von den zuständigen politischen Gremien beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht.

Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.

  • Operationalisierung

    Das laufende Gutachten mit dem Projekttitel „Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ wurde im Mai 2023 vergeben. Auftragnehmerin ist die Qoncept Energy GmbH, Kassel. Das Gutachten soll im Sommer 2024 abgeschlossen werden.

    Die aktuelle Arbeits- und Zeitplanung sieht die folgenden weiteren Arbeitsschritte vor:
    - Erstellung eines Entwurfs des Wärmeplans für die Stadt Bremen bis Februar 2025;
    - Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses ab März 2025;
    - Befassung der zuständigen politischen Gremien im 2. Halbjahr 2025;
    - Veröffentlichung des Wärmeplans für die Stadt Bremen bis Ende 2025.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen2/2025

    Erstellung eines Entwurfs für den Wärmeplan der Stadt Bremen

  • Zu erledigen6/2025

    Durchführung und Auswertung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Bremen

  • Zu erledigen11/2025

    Beschlussfassung der zuständigen politischen Gremien über den Wärmeplan für die Stadt Bremen

  • Zu erledigen12/2025

    Veröffentlichung des Wärmeplans für die Stadt Bremen

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Veröffentlichung des Wärmeplans für die Stadt Bremen bis Ende 2025

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2025
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.06.2024