Beschreibung
Die Enquetekommission "Klimaschutzstrategie für das Land Bremen" hat in ihrem Ende 2021 vorgelegten Abschlussbericht unter anderem vorgeschlagen, aufbauend auf dem Wärmeatlas bis 2025 eine auf Klimaneutralität ausgerichtete kommunale Wärmeplanung für Bremen und Bremerhaven zu erarbeiten.
Auf Bundesebene ist am 1. Januar 2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten. Der Bund hat hiermit gesetzliche Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung geschaffen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen danach spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung durchführen.
Die Wärmeplanung umfasst nach den neuen bundesgesetzlichen Regelungen eine Bestandsanalyse, eine Analyse der Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme, eine Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, eine gebietsbezogene Darstellung der jeweils geeigneten Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr und eine Umsetzungsstrategie.
Die Arbeiten für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bremen sind im Jahr 2023 angelaufen. Aktuell wird im Rahmen eines externen Gutachtens insbesondere die Fragestellung untersucht, in welchen Stadtgebieten ein weiterer Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung voraussichtlich wirtschaftlich realisierbar wäre. Weitere Untersuchungsgegenstände sind die Potenziale für eine Versorgung neuer Nahwärmegebiete auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie die Untersuchung des gesamten Stadtgebiets unter dem Gesichtspunkt, inwieweit eine dezentrale Wärmeversorgung der Gebäude auf Basis von Wärmepumpen technisch möglich wäre.
Auch kalte Nahwärmenetze (Anergienetze) auf Basis erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme werden im Rahmen der Wärmeplanung für die Stadt Bremen berücksichtigt. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten für eine Realisierung von kalten Nahwärmenetzen in Bestandsquartieren betrachtet werden.
Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Wärmeplan zusammengefasst. Nach Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens wird der Wärmeplan von den zuständigen politischen Gremien beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht.
Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.