Beschreibung
Auf Bundesebene ist am 1. Januar 2024 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in Kraft getreten. Der Bund hat hiermit gesetzliche Grundlagen für die kommunale Wärmeplanung geschaffen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen danach spätestens bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung durchführen. Zuvor hatte bereits die von der Bremischen Bürgerschaft eingesetzte Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ in ihrem Abschlussbericht vom Dezember 2021 die Empfehlung ausgesprochen, bis zum Jahr 2025 eine am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtete kommunale Wärmeplanung für Bremen und Bremerhaven zu erarbeiten. Diese Empfehlung wird mit dem Wärmeplan für die Stadt Bremen umgesetzt, der bis Ende 2025 beschlossen und veröffentlicht werden soll.
Die bundesgesetzlichen Regelungen verpflichten Netzbetreiber gesetzlich dazu, ihre Netze schrittweise zu dekarbonisieren. Auf Basis der bis Ende 2026 vorzulegenden Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne strebt SUKW eine verbindliche Vereinbarung mit den Wärmeanbietern an, um die Klimaneutralität bis 2038 inklusive Zwischenzielen zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, behält sich die FHB eine gesetzliche Lösung vor.
Die Wärmeplanung umfasst nach den neuen bundesgesetzlichen Regelungen eine Bestandsanalyse, eine Analyse der Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme, ein Zielszenario, eine Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, eine gebietsbezogene Darstellung der jeweils geeigneten Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr und eine Umsetzungsstrategie. Die Arbeiten für die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bremen sind im Jahr 2023 angelaufen. Zunächst wurde im Rahmen eines externen Fachgutachtens insbesondere die Fragestellung untersucht, in welchen Stadtgebieten ein weiterer Ausbau der Fern- und Nahwärmeversorgung voraussichtlich wirtschaftlich realisierbar wäre. Weitere Untersuchungsgegenstände sind die Potenziale für eine Versorgung neuer Nahwärmegebiete auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie die Untersuchung des gesamten Stadtgebiets unter dem Gesichtspunkt, inwieweit eine dezentrale Wärmeversorgung der Gebäude auf Basis von Wärmepumpen technisch möglich wäre. Der Abschlussbericht des Fachgutachtens wurde am 30.09.2024 veröffentlicht.
Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bremen wird im Dialog mit wichtigen Akteuren entwickelt. Hierzu gehören insbesondere die Betreiber von Wärmenetzen, die bereits bei der Erarbeitung des Fachgutachtens einbezogen wurden. Im Rahmen der aktuell laufenden Erarbeitung des Wärmeplanentwurfs werden diese Formen der frühzeitigen Beteiligung fortgesetzt und ausgebaut. Aktuell sind weitere wichtige Akteure in den Prozess einbezogen wie beispielsweise Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Betreiber von Wärmenetzen. Auch kalte Nahwärmenetze (Anergienetze) auf Basis erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme sollen im Rahmen der Wärmeplanung für die Stadt Bremen berücksichtigt werden. Hierbei sollen insbesondere die Möglichkeiten für eine Realisierung von kalten Nahwärmenetzen in Bestandsquartieren in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen betrachtet werden. Nach der Erarbeitung des Wärmeplanentwurfs soll dieser im Rahmen eines breit angelegten öffentlichen Beteiligungsprozesses zur Diskussion gestellt werden. Auf der Basis einer sorgfältigen Auswertung der Ergebnisse soll anschließend die endgültige Fassung des Wärmeplans für die Stadt Bremen erstellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der beschlossene Wärmeplan soll bis Ende 2025 veröffentlicht werden. Entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben soll der Wärmeplan alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden.
Der Auftrag zur Erstellung eines Wärmeplanentwurfs wurde im August 2024 vergeben.