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S-HB-EA-007Dekarbonisierung Abfallsammlung und Straßenreinigung

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die DBS hat mit Stand Oktober 2022 ein Positionspapier zur Umstellung der im Sammlungsgebiet (derzeit durch private Auftragnehmer) eingesetzten ASF auf einen klimaneutralen Betrieb bis 2035 vorgelegt. Unter Berücksichtigung der bis 2028 fortbestehenden strukturellen und rechtlichen Verhältnisse sowie der danach in Betracht kommenden Entwicklungen in den Bereichen Abfalllogistik und Straßenreinigung (z. B. Rekommunalisierung, Neuausschreibungen) hat sie die verschiedenen möglichen Pfade zur Umstellung dargestellt. Das integrierte Klimaschutzkonzept von DBS mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2032, dem der Verwaltungsrat in seiner letzten Sitzung am 11.06.2024 zugestimmt hat, wurde wie gefordert der senatorischen Behörde für Finanzen vorgelegt. Eine Rückmeldung hierzu steht noch aus. Die Abfalllogistik Bremen hat ein Pilotprojekt zum Einsatz von HVO 100 als Alternative zu Diesel durchgeführt. Im Zeitraum vom 01.08.–30.09.2024 wurden 25 Fahrzeuge mit HVO 100 betankt. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv: Es traten weder technische Einschränkungen noch erhöhte Kraftstoffverbräuche auf. Eine vollständige Umstellung des Fuhrparks würde jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 170 T€ verursachen. Gleichzeitig könnten jedoch durch den Einsatz von HVO 100 Einsparungen von 1.964 t CO2-Äquivalenten pro Jahr erreicht werden. Dies entspricht ca. 85 % der Gesamtemission des Fuhrparks. Bei der Herstellung von HVO 100 entstehen deutlich weniger Treibhausgase als bei fossilem Diesel. Dies hängt jedoch von den spezifischen Produktionsmethoden und den eingesetzten Rohstoffen ab. Eine abschließende Bewertung des Einsatzes von HVO 100 steht noch aus, da die Nachhaltigkeit des eingesetzten Kraftstoffs derzeit nicht transparent ist.

Beschreibung

  1. Anschaffung von Absammel- und Straßenreinigungsfahrzeugen mit Elektro- und/oder Wasserstoffantrieb
  2. Herstellung der Ladeinfrastruktur
  3. Prüfung von weiteren Alternativen zur Reduzierung von THG-Emissionen in der Abfallentsorgung und Straßenreinigung
  • Operationalisierung

    1. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Die Bremer Stadtreinigung AöR (DBS) berücksichtigt bei den Neubeschaffungen von Fahrzeugen Fahrzeuge mit Elektroantrieb gemäß Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Für künftige Leistungsausschreibungen (wie der Abfalllogistik und Straßenreinigung 2028) wird der Einsatz von Sammel- und Reinigungsfahrzeugen mit Elektroantrieb geprüft und geeignetenfalls umfassend oder anteilig gefordert. Der Umfang ist abhängig von der Verfügbarkeit, der Anschaffungskosten, möglicher Förderungen sowie der Zielsetzung.
    2. Es werden parallel zur Antriebsumstellung die erforderlichen Ladeinfrastrukturen (E-Ladestationen) konkretisiert und - ggf. unter Einbeziehung weiterer Akteure realisiert.
    3. Sollten weitere Alternativen zur Reduzierung von THG-Emissionen in Betracht kommen, ist eine Bewertung im Vergleich zu den geplanten vorzunehmen. Die Bewertung ist für eine finale Ausgestaltung zur Entscheidung vorzulegen.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    1. Das jeweilige Verhältnis (Anzahl) von Abfallsammelfahrzeugen (ASF) und Straßenreinigungsfahrzeugen (SRF) mit fossilem Antrieb zu Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Abgeschlossen mit vollem Erfolg ist die Maßnahme jeweils, wenn alle Fahrzeuge der jeweiligen Flotte mit Elektro- und/oder Wasserstoffantrieb ausgestattet sind.
    2. Zahl der errichteten Lade-/Tankinfrastrukturen im Vergleich zum schlussendlichen Gesamtbedarf
  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2030-2035
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.02.2025