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S-HB-EA-007Dekarbonisierung Abfallsammlung und Straßenreinigung

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die DBS hat mit Stand Oktober 2022 ein Positionspapier zur Umstellung der im Sammlungsgebiet (derzeit durch private Auftragnehmer) eingesetzten ASF auf einen klimaneutralen Betrieb bis 2035 vorgelegt. Unter Berücksichtigung der bis 2028 fortbestehenden strukturellen und rechtlichen Verhältnisse sowie der danach in Betracht kommenden Entwicklungen in den Bereichen Abfalllogistik und Straßenreinigung (z. B. Rekommunalisierung, Neuausschreibungen) hat sie die verschiedenen möglichen Pfade zur Umstellung dargestellt.

Beschreibung

  1. Umbau aller Abfallsammel- und Straßenreinigungsfahrzeuge auf Elektro- oder Wasserstoffantrieb
  2. Herstellung der Lade- und Tankinfrastruktur
  • Operationalisierung

    1. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (Stadtgemeinde HB) berücksichtigt bei den Neubeschaffungen von Fahrzeugen nach Maßgabe des erstellten Konzeptes Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Bei nicht durch Neufahrzeuge zu ersetztenden Fahrzeugen lassen sie deren Antriebe auf Elektro- oder Wasserstoff umrüsten. Für künftige Leistungs-Ausschreibungen wird der Einsatz von Sammel- und Reinigungsfahrzeugen mit Elektro- und Wasserstoffantrieb geprüft und geeignetenfalls umfassend oder anteilig gefordert.
    2. Es werden parallel zur Antriebsumstellung die erforderlichen Lade- und Tankinfrastrukturen (E-Ladestationen und Wasserstofftankstellen) konkretisiert und - ggf. unter Einbeziehung weiterer Akteure realisiert.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    1. Indikator zur Erfolgsmessung ist das jeweilige Verhälttnis (Anzahl)von ASF und SRF mit fossilem Antrieb zu Fahrzeugen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Abgeschlossen mit vollem Erfolg ist die Maßnahme jeweils, wenn alle Fahrezuge der jeweiligen Flotte mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb ausgestattet sind.
    2. Indikator zur Erfolgsmessung ist die Zahl der errichteten Lade-/Tankinfrastrukturen im Vergleich zum schlussendlichen Gesamtbedarf.
  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    direkt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2030-2035
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 04.12.2023