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S-HB-EA-008Identifizierung und ggf. Ausweisung von zusätzlichen Potenzialen für Windkraftvorrangflächen

Bild: marjan-grabowski-nU5XNpnx4w0-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Der Vergleich und die Analyse der Flächenkulisse in Bremen mit den Anforderungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ist erfolgt: Die Vorgaben des Gesetzes werden aktuell übererfüllt. Das Bremische Umsetzungsgesetz zum WindBG (BremWindBGUG) ist am 31.5.2024 in Kraft getreten. Die Prüfung von Potenzialen zum weiteren Ausbau der Windenergie läuft. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im dritten Quartal 2024 erwartet.

Beschreibung

1) Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundes in Bremen

2) Überprüfung von Potenzialen zum Ausbau der Windenergie an einzelnen Standorten auf der Basis der Flächenkulisse in Bremen sowie der Studie von WindGuard und Plangis (2021), gemeinsam mit den zuständigen Ressorts, mit dem Ziel einer objektiven Neubewertung der Potenziale für weitere Windvorrangflächen

3) Prüfung einer Überarbeitung des Bremer Flächennutzungsplans, insbesondere des Windenergiekonzeptes bzw. Neuaufstellung anhand der zuvor erfolgen Analyse der Potenziale mit dem Ziel diese vollumfänglich auszuschöpfen

  • Operationalisierung

    1) Auf Basis des Windenergieflächenbedarfsgesetzes die Flächenkulisse in Bremen mit den Anforderungen im Gesetz vergleichen und analysieren

    2) Analyse der Flächenkulisse in Bremen, des Windenergiekonzeptes und der Studie von Plangis und WindGuard

    3) Prüfung einer Überarbeitung des Bremer Flächennutzungsplans und des Windenergiekonzeptes

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2024

    Prüfung einer Überarbeitung des Bremer Flächennutzungsplans, insb. des Windenergiekonzeptes

    Anhand der zuvor erfolgten Überprüfung der Flächenkulisse im Land Bremen und der Wind Guard Studie.

    Zur Vorlage bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, damit dort ggf. eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen kann.

  • Zu erledigen31.12.2026

    Umsetzung der Ergebnisse der Analyse

    Federführend durch das Ressort der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung anhand des vorgelegten Ergebnisses zu den Potenzialen

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen30.9.2024

    Analyse und Bewertung der Flächenkulisse in Bremen und der Ergebnisse der Wind Guard Studie sowie ggf. Beauftragung weiterer/abschließender Analysen

    Die Analyse läuft. Erste Ergebnisse sind voraussichtlich in Q3 2024 zu erwarten.

Was wurde gemacht?

  • Erledigt31.05.2024

    Inkrafttreten des bremischen Umsetzungsgesetzes zum Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes (BremWindBGUG)

    Das BremWindBGUG ist am 31.5.2024 in Kraft getreten.

  • Erledigt14.12.2023

    Analyse der Flächen gemäß WindBG

    Der Vergleich und die Analyse der Flächenkulisse in Bremen mit den Anforderungen des Windenergieflächenbedarfgesetzes (WindBG) ist erfolgt: Die Vorgaben des Gesetzes werden aktuell übererfüllt.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • SUKW
  • SBMS
    Zuständig für Änderungen des Flächennutzungsplans.
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl an Windenergieanlagen im Land Bremen, Leistung der Windenergieanlagen im Land Bremen, Flächen für Windenergiegebiete im Land Bremen

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    2027-2030
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 24.06.2024