Beschreibung
Die Maßnahme entspricht dem Handlungsfeld 8 der Umsetzungsstrategie des Wärmeplans der Stadtgemeinde Bremen - Wärmeplan frühzeitig fortschreiben
Im Wärmeplan wird den einzelnen Baublöcken in den meisten Fällen eine bestimmte Wärmeversorgungsart eindeutig zugeordnet. Für einige Teile des Stadtgebiets war eine abschließende Zuordnung jedoch noch nicht möglich. In diesen Fällen lag in der Regel eine hohe Wärmedichte vor, was auf eine Wärmenetzeignung hindeutet, die durchgeführten Wirtschaftlichkeitsrechnungen führten jedoch unter den getroffenen Erlös- und Kostenannahmen zu einem negativen Ergebnis. Die betreffenden Baublöcke werden deshalb in der kartografischen Darstellung nach § 18 des Wärmeplanungsgesetzes (Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete) als Prüfgebiete ausgewiesen.
Für die Prüfgebiete kommen grundsätzlich drei Wärmeversorgungsarten in Betracht: (1) ein Wärmenetz, (2) eine dezentrale Versorgung, beispielsweise mit elektrischen Luftwärmepumpen oder (3) eine innovative Wärmeversorgungslösung, beispielsweise ein Anergienetz mit Nutzung von oberflächennaher Erdwärme. Im Rahmen der fachlichen Vorarbeiten für die Fortschreibung des Wärmeplans soll die Eignung dieser Wärmeversorgungarten für die einzelnen Prüfgebiete näher untersucht werden.
Bei diesen Untersuchungen soll die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und Neubau von Wärmenetzen (insbes. Netzausbaukosten, Wärmeerzeugungskosten, Wärmepreisniveau, Förderbedingungen auf Bundesebene) berücksichtigt werden. Im Bereich der dezentralen Versorgungslösungen sind die weitere technische Entwicklung (z.B. verbesserter Schallschutz bei Luftwärmepumpen), die Entwicklung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. die angekündigte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes), die Entwicklung der Anschaffungskosten von Wärmepumpen sowie die Strompreisentwicklung relevante Einflussfaktoren. Die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von Anergienetzen, insbesondere in Kombination mit der Nutzung von oberflächennaher Erdwärme, soll im Rahmen von konkreten Pilotprojekten geklärt werden (S-HB-EA 170).
Der vorliegende Wärmeplan baut auf der Datenbasis auf, die im Rahmen der Erstellung des Wärmeatlas für die Stadt Bremen generiert wurde. Wesentliche Grundlage waren seinerzeit gebäudescharfe Daten zum Verbrauch von Erdgas und von Nah- oder Fernwärme sowie zum Stromverbrauch von elektrischen Heizungen und elektrischen Wärmepumpen.
Die angestrebte Aktualisierung der Datengrundlage soll in Form einer Aktualisierung des Wärmeatlas für die Stadt Bremen erfolgen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, in welcher Weise die bei den Schornsteinfegern vorliegenden Daten einbezogen werden können.
Bei der Fortschreibung des Wärmeplans wird hinsichtlich der erwartenden Gasverbräuche weiterhin ein enger Austausch mit den Netzbetreibenden stattfinden.
Nach § 25 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes ist der Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die erste Fortschreibung des Wärmeplans soll bereits nach drei Jahren bis Ende 2028 vorgelegt werden. Dies setzt voraus, dass die Arbeiten für die Fortschreibung unmittelbar nach Beschlussfassung über den jetzt vorgelegten Wärmeplan begonnen werden.