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S-HB-GWS-028Sanierung & Neubau öffentlicher Gebäude, Verankerung in Baustandards Bremen

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Neue energetische Baustandards sind beschlossen (4/23)

Beschreibung

Energetische Standards für öffentliche Gebäude in Baustandards Bremen neu definieren:

Neubauten mit Ziel Klimaneutralität, Mindestanforderungen gemäß Effizienzhaus 40-Standard, Wärmeversorgung durch Nah-/Fernwärme oder Wärmepumpen, Vollbelegung der geeigneten Dachflächen mit PV-Anlagen, Minimierung Graue Energie durch den Einsatz geeigneter Baumaterialien inkl. Recyclingstoffen; Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen werden soweit technisch möglich in Holz- oder Holzhybridbauweise erstellt.

Sanierungen orientiert am EH-40-Niveau; für den Austausch oder die Ertüchtigung von Bauteilen werden die maximale Wärmedurchgangskoeffizienten vorgegeben, auch bei Ersatz der Wärmeversorgung Nah-/Fernwärme oder Wärmepumpen, Bioenergie nur in technisch unvermeidbaren Ausnahmefällen; übergangsweise ggf. bivalente Systeme.

Konzept/Sanierungsfahrplan zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2035 erstellen; Potenzialanalyse zur Nutzung von Abwärme und EE in allen Liegenschaften durchführen.

  • Operationalisierung

    Bereits zuvor anspruchsvolle Baustandards/Energierichtlinie eingeführt, aber noch mit Einsatz fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Senatsbeschluss über neue energetische Baustandards

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2022
  • Geplanter Abschluss

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 11.07.2024