Beschreibung
1) Überführung der Regelungen des Ortsbegrünungsgesetzes zum: Verbot von Schottergärten (und Vollzug) in die BremLBO (voraussichtlich gültig ab 01.07.2024
2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.