Beschreibung
Maßnahmen-Ziele: niedrige Priorität
1) Die Regelungen sind in die Novellierung der BremLBO eingeflossen. Es ist ein ausdrückliches Verbot von Schottergärten bzw. übermäßiger Versiegelung verankert. Bestehende Freiflächen sollen im Sinne des Gesetzes bis zum 31.12.2026 entsiegelt und entsprechend begrünt / bepflanzt werden und damit beitragen die Stadt Bremen nach dem Prinzip der Schwammstadt umzugestalten.
2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.
Durch die Reduzierung versiegelter Flächen kann Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Durch Verdunstung über den Boden und die Vegetation kühlt sich die Umgebung ab. Die Maßnahme unterstützt das Schwammstadtprinzip. Dieses trägt dazu bei unsere Stadt widerstandsfähiger gegenüber extremen Wetterereignissen wie Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überschwemmungen zu machen und damit die Aufenthalts- und Lebensqualität der Menschen zu verbessern.