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Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung. Die Novellierung der BremLBO soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Beschreibung

1) Überführung der Regelungen des Ortsbegrünungsgesetzes zum: Verbot von Schottergärten (und Vollzug) in die BremLBO (voraussichtlich gültig ab 01.07.2024

2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.

  • Operationalisierung

    1) Die Regelungen sind in die Novellierung der BremLBO eingeflossen. Es ist ein ausdrückliches Verbot von Schottergärten verankert. Bestehende Freiflächen sollen im Sinne des Gesetzes bis zum 31.12.2026 entsiegelt und entsprechend begrünt / bepflanzt werden.

    2) Mittelfristig ist das Überwachen dieser Regelung und das konsequente Verfolgen des Rückbaus vorhandener Schottergärten angemessen zu erweitern. Dafür sind strukturierte Vorgehensweisen und Kapazitäten festzulegen und zu sichern.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • SBMS
  • SUKW
    Untere Naturschutzbehörde (Beratung)
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Bescheide für Entsieglungen ab 2027 (Rückbaugebote)

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    Klimaanpassung
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2027-2030
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.05.2024