Beschreibung
Der öffentliche Gebäudebestand im Sondervermögen Immobilien und Technik (Stadt) muss energetisch saniert werden um Klimaneutralität zu erreichen.
Dies umfasst u.a.:
- Gebäudedämmung,
- Ertüchtigung von Bauteilen wie z.B. den Austausch von Fenstern,
- die Optimierung und Erneuerung von gebäudetechnischen Anlagen,
- Umstellung der Wärmeversorgung auf Wärmepumpen oder Fernwärme,
- Installation von Photovoltaikanlagen
Der Umfang der notwendigen und wirtschaftlich umsetzbaren Maßnahmen wird gebäudespezifisch geprüft. Zum Teil werden nur einzelne Maßnahmen an einzelnen Gebäuden umzusetzen sein, zum Teil wird eine gesamte Liegenschaft vollständig saniert werden müssen.
Die Reihenfolge der Ausführung richtet sich einerseits nach der Höhe des spezifischen Energieverbrauches und andererseits nach terminlichen Möglichkeiten durch weitere - aus anderen Gründen notwendige und nicht energetisch wirksame - Baumaßnahmen am Gebäude.
Teilweise kann eine Sanierung nicht wirtschaftlich umgesetzt werden. In diesen Fällen werden auch Ersatzneubauten errichtet werden müssen, anstatt ein Bestandsgebäude zu sanieren. Dabei wird auf eine möglichst CO2-arme Bauweise geachtet.