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Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

BS findet bereits Anwendung in Planungsprozessen und Wettbewerben mit Wohnungsbauanteil in Kraft treten des Orientierungsrahmens zum 01.05.23

Beschreibung

1)Bei allen Planungsprozessen mit Wohnbauanteil findet der Bremer Standard Anwendung

(Bedeutung Klimaschutz/Klimaanpassung in Wettbewerben, Beteiligungsverfahren und beim Abschluss von LOIs, städtb-Verträgen, Durchführungsverträgen). Bei städtebaulichen Wettbewerben und anderen qualifizierenden Verfahren für Bauvorhaben und städtebauliche Projekte sollen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Aufgabenstellung genannt und berücksichtigt werden.

Die Jury wird, wenn es sinnvoll und passend ist, um Gutachter:innen und Fachexpert:innen aus dem Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ergänzt.

  • Operationalisierung

    * Anwendung des Bremer Standards bei Projekten mit Wohnungsbauanteil

    in Bauleitplanverfahren; Frühzeitige Berücksichtigung der Anforderungen zum Klimaschutz und Klimaanpassung bereits bei städtebaulichen Wettbewerben (Auslobungstext/ Teil der Aufgabenstellung)

    * Gutachter:in mit Fokus Klimaschutz und Klimaanpassung bei Wettbewerben mit einbeziehen

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl der Verfahren Anzahl der Wettbewerbe

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 22.05.2024