Beschreibung
Maßnahmen-Ziele:
Bei allen Planungsprozessen von Planungen mit Wohnbauanteil finden die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im Bremer Standard als Orientierungsrahmen Anwendung . Bei städtebaulichen Wettbewerben und anderen qualifizierenden Verfahren für Bauvorhaben und städtebauliche Projekte sollen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Aufgabenstellung genannt und bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Das Preisgericht bzw. das begleitende Gremium wird, wenn es sinnvoll und passend ist, um Gutachter:innen und Fachexpert:innen aus dem Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ergänzt.