Beschreibung
1)Bei allen Planungsprozessen mit Wohnbauanteil findet der Bremer Standard Anwendung
(Bedeutung Klimaschutz/Klimaanpassung in Wettbewerben, Beteiligungsverfahren und beim Abschluss von LOIs, städtb-Verträgen, Durchführungsverträgen). Bei städtebaulichen Wettbewerben und anderen qualifizierenden Verfahren für Bauvorhaben und städtebauliche Projekte sollen die Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Aufgabenstellung genannt und berücksichtigt werden.
Die Jury wird, wenn es sinnvoll und passend ist, um Gutachter:innen und Fachexpert:innen aus dem Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ergänzt.