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S-HB-GWS-043Bremer Standard als Orientierungsrahmen für klimaverträgliche und klimaangepasste Neubauquartiere anwenden und evaluieren

Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • Laufend
im Zeitplan

Entsprechende Konzepte und Anforderungen sind für laufende Bauleitplanverfahren berücksichtigt worden: Die Maßnahmen werden bereits durch verschiedene Instrumente in Kombination umgesetzt.

Beschreibung

Maßnahmen-Ziele: hohe Priorität

Neubauquartiere (wohnbaulich und gemischt genutzte Quartiere) sind möglichst klimaverträglich zu entwickeln. Klimaverträgliche Planungen beinhalten von Beginn an Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.

Um diese Ziele umzusetzen wurde der Bremer Standard als Orientierungsrahmen entwickelt. Er beinhaltet:

1) Sparsamer und effizienter Flächenverbrauch (Prüfung der doppelten Innenentwicklung)

2) Gemischte Flächenfunktionen (Stadt der kurzen Wege, 15 Minuten-Stadt, Neue Orte der produktiven Stadt)

3) Mobilitätsmanagement nach MobBauOG* zur Reduzierung von MIV*-Verkehren hin zum Umweltverbund (aktuell Evaluation)

4) Solar auf baulichen Anlagen

5) Klimaanpassung (Kluges Regenwassermanagement; Gründächer, öffentlich zugängliche Grün- und Freiflächen)

6) Energetische Standards (in Überarbeitung)

7) Versorgung durch erneuerbare Wärmequellen ermöglichen

8) Baustoffe und Bauweisen mit reduzierter CO2 -Last

*MIV - motorisierter Individualverkehr
*MobBauOG - Mobilitätsbau-Ortsgesetz

  • Operationalisierung

    Der vom Senat im November 2022 beschlossene „Bremer Standard für klimaverträgliche wohnbaulich und gemischt genutzte Quartiere in der Stadtgemeinde Bremen“ stellt einen unverbindlichen Orientierungsrahmen für die Quartiersplanung unter anderem unter den Gesichtspunkten der Flächeneffizienz, des Mobilitätsmanagements, der Energiestandards im Bauwesen und der Gebäude- und Flächenbegrünung dar. Er bündelt verschiedene Themen und formuliert Anforderungen, die im Rahmen der Quartiersentwicklung inhaltlich Berücksichtigung finden sollen. Dabei ist festzustellen, dass die Bezeichnung als Standard in der Praxis bei einigen Beteiligten dazu führt, dass die zur Orientierung benannten Aspekte als mindestens zu erreichende Vorgaben interpretiert werden und notwendige Verhandlungs- und Abwägungsspielräume auf diese Weise zum Teil deutliche Einschränkungen erfahren. Auch der Anwendungsrahmen des Bremer Standards, der auf die Entwicklung klimaverträglicher wohnbaulich und gemischt genutzter Quartiere abzielt, wird abweichend vom Selbstverständnis des Bremer Standards teilweise auf Einzelbauvorhaben ausgedehnt Darüber hinaus enthält der Bremer Standard auch Inhalte, die landesgesetzlich bereits abschließend geregelt sind und somit im Planverfahren sowieso Beachtung finden.

    Die beschriebenen unterschiedlichen Interpretationen zur Anwendung und Verbindlichkeit des Bremer Standard führen somit regelmäßig zu erhöhtem Informations- und Abstimmungsbedarf mit entsprechendem Zeitaufwand und in Teilen zu erhöhtem Kostenaufwand bezogen auf bundeseinheitliche Regelungen zum Beispiel in Hinsicht auf den Gebäudeenergiestandard.

    Der Gedanke des Bremer Standards als unverbindlicher Orientierungsrahmen ist grundsätzlich ein sinnvoller Beitrag, um Planverfahren zielgerichtet zu steuern und aus städtischer Sicht wichtige Belange frühzeitig bei allen an der Planung Beteiligten transparent zu machen. In seiner jetzigen Form (und auch offenbar irreführenden Bezeichnung) eröffnet der Bremer Standard jedoch nicht unerhebliche Interpretationsspielräume und weist Unschärfen und Regelungsdoppelungen auf, die seine Anwendung als Orientierungsrahmen für die planende Verwaltung erschweren und Kosten induzieren.

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen23.12.2025

    Klarstellung des Charakters des Bremer Standards als Orientierungsrahmen und Erarbeitung eines aktualisierten, auf wesentliche, den bundesdurchschnittlichen Anforderungen entsprechenden und um soziale Aspekte erweiterten Leitfadens

    Der Leitfaden soll sowohl für Quartiersentwicklungen als auch für große Einzelbauvorhaben gelten.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Referate für Energie, Grünordnung und Wassermanagement der SUKW
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl Bebauungspläne mit entsprechenden Regelungen, je nach Evaluierungsprozess

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2025
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 17.02.2025