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Bild: ©GEWOBA

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Entsprechende Konzepte und Anforderungen sind für laufende Bauleitplanverfahren berücksichtigt worden: Die Maßnahmen werden bereits durch verschiedene Instrumente in Kombination umgesetzt * Bündelung der gewünschten Regelungsziele im "Bremer Standard" vom 22.11.2022 * Umsetzung über die Instrumente der Bauleitplanung * Das neue Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz (MobBauOG) vom 20.09.2022 (Brem.GBl. S. 476) definiert Anforderungen an eine klimagerechte Mobilität * Das BegrünungsOG befindet sich derzeit in der Novellierung und soll die perspektivische Entsiegelung und Begrünung / Bepflanzung auch von Bestandsflächen vorschreiben. Das Gesetzgebungsverfahren soll in dieser Legislatur abgeschlossen werden

Beschreibung

Neubauquartiere (wohnbaulich und gemischt genutzte Quartiere) sind klimaverträglich zu entwickeln. Klimaverträgliche Planungen beinhalten von Beginn an Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung. 1) Prüfung der doppelten Innenentwicklung (Sparsamer und effizienter Flächenverbrauch; Gemischte Flächenfunktionen) 2) Mobilitätsmanagement zur Reduzierung von MIV-Verkehren hin zum Umweltverbund 3) Solar auf baulichen Anlagen 4) Klimaanpassung (Möglichkeiten zur Dach und Fassadenbegrünung konzipieren; Kluges Regenwassermanagement; öffentlich zugängliche Grün- und Freiflächen umsetzen) 5) Schutz und Entwicklung von Kohlenstoffsenken (z.B. Bäume, Grünland, Wasserflächen, Feuchtgebiete) 6) Energetische Standards (EH 40, 100% erneuerbare Wärmeversorung) in städtebaulichen Verträgen verankern 7) Versorgung durch erneuerbare Wärmequellen ermöglichen

8) Genehmigung und Bau von Wohneinheiten mit möglichst wenig Flächenversiegelung, u. a. bei den Flächen „Überseeinsel“, „Ellener Hof“, „Tabakquartier“, Hachez- und Köneckegelände

  • Operationalisierung

    * Umsetzung/ Anwendung des Bremer Standards als Orientierungsrahmen bei der Aufstellung von B-Plänen für wohnbaulich und gemischt genutzte Neubauquartiere. * die Punkte des BS werden im Rahmen der Aufstellung von B-Plänen berücksichtigt und werden nach Möglichkeit über planerische Regelungen (wenn planungsrechtlich rechtssicher möglich) oder Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen (immer eine Verhandlung mit Vorhabenträgern) Eingang finden. Wie alle anderen städtebaulichen Anforderungen und Belange muss über die Umsetzung der Punkte im Einzellfall entschieden werden. Jedes Plangebiet hat individuelle Erfordernisse und Möglichkeiten (z.b. Wärmeplanung, Reduzierung graue Energie), was die Beachtung der konkreten städtebaulichen Situation erfordert.

    * Anwendung des Leitfadens "klimaangepasste Stadtentwicklung"

    * Anwendung des MobBauOG

    * Sicherung des langfristigen Unterhalts von öffentlichen Grünflächen

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • SBMS
  • SUKW
    Referate für Energie, Grünordnung und Wassermanagement
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    * Anzahl der B-Pläne in denen entsprechende Festsetzungen getroffen wurden * Anzahl der städtebaulichen Verträge, in denen entsprechende Regelungen getroffen wurden

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.05.2024