Handlungsbedarf für den Wald der Stadtgemeinde Bremen
Anknüpfungspunkte sind das Landschaftsprogramm, die kommende europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, Pläne der Europäischen Union zur CO2 -Senkenfunktion des Landnutzungssektors, die Waldgesetze des Bundes und des Landes, der Koalitionsvertrag, die Biodiversitätsstrategie, das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" und perspektivisch das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums.
1) Datenerhebung
- Baumarten und Mischungsverhältnisse
- Altersstruktur
- Bestandsaufbau
- Habitate
- Holzvorrat, optional Totholz stehend/liegend
- Boden- und Humuszustand (forstliche Standortkartierung)
- Waldzustandserhebung
- Wasserhaushalt
- Biotoptypen und Waldlebensraumtypen nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH)
Klimaschutz: Als Ergebnis der Waldinventur sollte eine annähernde Abschätzung der Kohlenstoffvorräte und ihrer Entwicklung möglich sein.
Biodiversität: Aussagen lassen sich über Erfassungen der Biotoptypen- und Waldlebensraumtypen und Habitate ableiten. Diese wären durch ein Monitoring zu Artenschutz und Biodiversität nach anderen Programmen zu ergänzen (u.a. Insekten, Vögel, Fledermäuse).
Klimaanpassung: Die Waldzustandserhebung kann bei regelmäßiger Durchführung Hinweise auf Anpassungsbedarf geben.
Einige Datenerhebungen lassen sich nur mit Hilfe von Fördermitteln aus der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), Förderbereich 5 Forsten A Naturnahe Waldentwicklung realisieren.
80 % der Maßnahme können bezuschusst werden (von Bund und Land im Verhältnis 6 : 4).
20 % der Maßnahmenkosten sind vom Waldbesitzer (Stadtgemeinde oder die in ihrem Auftrag tätigen Träger) aufzubringen und entsprechend im Haushalt abzubilden.
2) Zertifizierung
Für die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel ist zumeist eine Zertifizierung durch einen anerkannten Dienstleister gefordert. Die Zertifizierung ist von den Städtischen Gremien zu beschließen.
3) Antragstellung für Fördermittel aus verschiedenen Programmen
GAK Haushaltsmittel für den 20 %igen Eigenanteil sind anzusetzen, Erstellung einer Landesrichtlinie erscheint ab spätestens 2024 sinnvoll oder ist erforderlich.
Die Förderrichtlinien zum "Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz" sind auf Bundesebene noch in der Abstimmung. Personalaufwand für die Antragstellung wäre bei der Stadtgemeinde vorzusehen.
Klimaangepasstes Waldmanagement: Die Zugangsvoraussetzungen für den stadteigenen Wald sind zu klären
4) Waldmanagement
Waldbaukonzept mit Vorrang von Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Erhalt der Biologischen Vielfalt
Aus den selbst gesetzten Zielen und den Kriterien der Förderprogramme sowie den Ergebnissen der Datenerhebung folgen unter Umständen neue Anforderungen an die Waldbehandlung. Der Umfang dieser Änderungen sollte in einem überschaubaren Rahmen bleiben, weil das aktuelle Waldmanagement schon die meisten der Kriterien erfüllt.
Mittel für den Mehraufwand zur Verkehrssicherung durch erwartbare Folgen des Klimawandels sind im Haushalt vorzusehen: Sturmereignisse, Starkregenereignisse, Trockenheit (Umweltbetrieb Bremen (UBB)).