* Anwendung des Bremer Standards (Nr. 8 Baustoffe und Bauweisen mit reduzierter CO2 Last) * Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen auf Umsetzung hinwirken
1) Entwicklung und Erprobung eines Bewertungstools zur Beurteilung des Sanierungspotenzials von öffentlichen Bestandsgebäuden, um auf den Erhalt von Bestandsgebäuden hinwirken zu können.
Problem: Abriss ist Bestandteil der Eigentumsfreiheit, Stadtplanung kann nur beratend tätig werden. Die Bauleitplanung kann hier keine Regelungen treffen, da es keine Rechtsgrundlage gibt.
2) Es könnten bereits bestehende Tools (eLCA) oder Nachhaltigkeitssiegel (BNB, DGNB) zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden genutzt werden.
Problem: es fehlt Fachplanung/Expertise zur Bewertung von THG-Emissionen im Gebäudezyklus bzw. zur Einschätzung von Bauvorhaben mit Nachhaltigkeitssiegel; keine Aufgabe der Stadtplanung; Bewertungsmethode muss von Fachplanung entwickelt werden. Zur Einschätzung laufender Verfahren bedarf es einer entsprechenden Stelle.
3) Es bedarf entsprechender Fachexpertise in den Prüfinstanzen, um Bauanträge adäquat zu bearbeiten.
Problem: Momentan werden wenige Bauanträge in Holzbauweise o.ä. eingereicht. Der Umgang mit Statik und Brandschutz stellt die Bauordnung vor allem bei größeren Bauvorhaben vor Schwierigkeiten. Es bedarf umfassender Schulungen zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen im Bauen mit nachhaltigen Baustoffen.