zu 1: Start in Zusammenarbeit mit der BREPARK GmbH mit Signalwirkung für privat betriebene Parkhäuser. Aktivierung privater Initiative und öffentlicher Vorbildwirkung, anknüpfend an Landesbauordnung und Landes-Solargesetz, ggf. mit Vorgaben für entsprechende Gebäudetypen.
zu 2 - 4: An Gebäuden bestehen viele ungenutzte Begrünungspotentiale. Über die Bremer Umwelt Beratung werden Immobilienbesitzende bei der Gartengestaltung, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung aufgeklärt und finanziell gefördert. Bürger:innen kennen rechtliche Regelungen zur Begrünung möglicherweise nicht (u.a. Begrünungsortsgesetz Bremen mit Verbot von s.g. Schottergärten, demnächst überführt in Landesbauordnung, ab 2027 ohne Bestandsschutz) oder brauchen Beratung, wie eigene Nutzungsbedürfnisse mit den Anforderungen in Einklang gebracht werden können. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen steht hier die Förderung und Aufklärung im Vordergrund. Eine breitenwirksame Kampagne zu Nutzen von Begrünung sowie rechtlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten ist anzustreben. Zur Ausweitung der vorhandenen Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, sowie Regenwassernutzung und Entsiegelung ist zunächst eine entsprechende Evaluation und Berücksichtigung im Haushalt erforderlich.
Zunächst geht es um die Beschlussfassung zur Neuordnung der Förderprogramme; die angestrebte "Ausweitung" bedarf einer entsprechenden Berücksichtigung im Haushalt ab 2025.