Beschreibung
Durch Landstromanlagen kann der Strombedarf angeschlossener Schiffe während der Liegezeit im Hafen gedeckt werden. Ohne die Möglichkeit zur Nutzung einer Landstromanlage wird der benötigte Strom aktuell in aller Regel durch bordeigene Generatoren unter Verbrennung des an Bord befindlichen fossilen Kraftstoffes erzeugt. Hierdurch werden u.a. Treibhausgase freigesetzt. Die Nutzung von Landstrom führt deswegen zu einer schnellen Minderung der CO2-Emissionen in den bremischen Häfen. Es wird erwartet, dass die Auslastung der Landstromanlagen aufgrund von EU-Regularien und einer zunehmenden Nachfrage nach CO2-armen Transportketten durch die Ladungseigner stetig ansteigt. Zusätzlich besteht innerhalb großer EU-Häfen für Container- und Fahrgastschiffe ab dem Jahre 2030 eine Nutzungspflicht.
In der ersten Ausbaustufe für die Landstromversorgung von Seeschiffen werden zur Zeit bereits mehrere Anschlüsse im Überseehafen in Bremerhaven errichtet (siehe Maßnahme S-HB-IW-065). Der Ausbau des Landstromangebotes für große Seeschiffe im Überseehafen wird nun schrittweise fortgesetzt.