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S-HB-IW-074Energetische Standards bei Nichtwohngebäuden - Stadt HB

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

* Umsetzung und Prüfung läuft bereits bei Vorhaben, die neues Bauplanungsrecht erfordern (in städtebaulichen Verträgen).

Beschreibung

1) Steigerung der energetischen Standards bei neugebauten Nichtwohngebäuden (gemäß Regelung in Kapitel II. 5.):

Neubauvorhaben erfolgen energiesparend, wo dies möglich ist, haben die Gebäudehüllen beheizter Neubauten mindestens den Effizienzhaus-40-Standard zu erfüllen. Gebäude mit energieintensiven Sondernutzungen können Ausnahmen von obiger Regelung bedingen

  • Operationalisierung

    * In der Bauleitplanung ist folgendes in Bezug auf die Maßnahme regelbar/zu beeinflussen: Festlegung energetischer Standards im Rahmen von B-Plan-Verfahren in städtebaulichen Verträgen mit Vorhabenträgern (Teil von Vertragsverhandlungen, solange energetischer Standard über dem gesetzlich festgelegten Standard liegt) * Anwendung der Technischen Standards für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Hochbau bremischer öffentlicher Bauherren und Zuwendungsempfänger (aktuell in Novellierung gem. Enquete Bericht)

    * Abstimmung gem. Strategie "Zukunftsweisende Wirtschaftsstandorte" für Wirtschaftsflächen

    *

    Abhängig von Gesetzgebungen und Förderungen (BEG) auf Bundesebene.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    * Anzahl der städtebaulichen Verträge, in denen entsprechende Regelungen getroffen wurden

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 21.05.2024