Beschreibung
1) Steigerung der energetischen Standards bei neugebauten Nichtwohngebäuden (gemäß Regelung in Kapitel II. 5.):
Neubauvorhaben erfolgen energiesparend, wo dies möglich ist, haben die Gebäudehüllen beheizter Neubauten mindestens den Effizienzhaus-40-Standard zu erfüllen. Gebäude mit energieintensiven Sondernutzungen können Ausnahmen von obiger Regelung bedingen