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S-HB-IW-076Öffentliche Unternehmen als Vorbild - Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen
im Zeitplan

Die Maßnahme ist im Zeitplan. Gründe für etwaige Verzögerungen lassen sich aktuell nicht erkennen.

Beschreibung

Erstellung eines verbindlichen Plans, wie öffentliche Unternehmen des Landes und der Stadtgemeinden bis 2032 klimaneutral gestaltet werden sollen. Scope-2 und Scope-3-Emissionen sollen mitbilanziert werden. Soweit eine klimaneutrale Alternative im Rahmen der Scope-2 und Scope-3-Emissionen technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, soll diese umgesetzt werden. Zudem soll darlegt werden, wie die Unternehmen die Einsparziele von 80 % bis 2030 erreichen. Im Austausch mit dem Senat sollen Hemmnisse für die Umsetzung identifiziert und gegebenenfalls beseitigt werden.

  • Operationalisierung

    Zur Operationalisierung der Maßnahme wurde eine Senatsvorlage erstellt, die am 11.04.2023 vom Senat beschlossen wurde. Folgende Beschlüsse hat der Senat darin gefasst:

    1. Der Senat stimmt der in der Vorlage dargestellten Vorgehensweise hinsichtlich der Entwicklung verbindlicher Pläne zur Erreichung einer Klimaneutralität bis 2032 in den Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung zu.
    2. Der Senat bittet alle Senator:innen die zu ihrem Zuständigkeitsbereich zählenden Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung zu bitten, die Erarbeitung dieser verbindlichen Pläne in den jeweiligen Gesellschaften mit bremischer Mehrheitsbeteiligung zu veranlassen und diese bis zum 30.06.2024 ihren jeweiligen aufsichtsführenden Gremien zur Zustimmung und anschließenden Weiterleitung an den Senator für Finanzen vorzulegen.
    3. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, an den Magistrat der Stadt Bremerhaven heranzutreten mit dem Ziel, einen derartigen Plan auch von den Gesellschaften mit bremerhavener Mehrheitsbeteiligung erarbeiten zu lassen und diese gesammelt ebenfalls bis zum 30.06.2024 an den Senator für Finanzen weiterzuleiten.
    4. Der Senat bittet den Senator für Finanzen, ihm über die erstellten Pläne bis Ende 2024 gesammelt zu berichten und danach im jährlichen Rhythmus über den Umsetzungsstand dieser Pläne zu informieren.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Anzahl der umgesetzten Maßnahmen

  • Priorität des Ressorts

    normal
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Geplanter Abschluss

    fortlaufend
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    Keiner
Letzte Aktualisierung 06.08.2024