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S-HB-MV-101Ausbau und Sanierung Radwegenetz

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

1) Instandhaltung von Rad- und Fußverkehrswegen mit dem Ziel, 10 % jährlich zu renovieren > kurzfristig bis Klimaneutralität 2) Neue und renovierte Radwege sollten sichere, glatte, wetterbeständige Oberflächen erhalten und wo möglich eine sukzessive Verbreiterung der Radwege auf 2,5m bzw. für Premiumrouten auf 3 m – kurzfristig bis Klimaneutralität 3) Fahrradpremiumrouten und verkehrswichtigen Radwegen sollen neben Routen für den ÖPNV höhere Priorität bei Räumungsarbeiten eingeräumt werden 4) Ausbau baulich getrennter Radwege zu Fuß- und motorisiertem Verkehr an Hauptverkehrsstraßen > kurzfristig

  • Operationalisierung

    Ergänzend zu den Radpremiumrouten soll das bestehende Haupt- und Nebenroutennetz in Bremen ausgebaut werden und sukzessive auf die aktuellen Standards gebracht werden. Ziel ist, bis zum Zeitpunkt 2038 das gesamte Premium-, Haupt- und Nebenroutennetz in einen nachhaltig ausreichenden Qualitäts- und Ausbauzustand zu versetzen, so dass die dann prog-nostizierten Radverkehrsanteile hochwertig, bequem und schnell bedient werden können. Dabei werden - um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten - vorausschauende Standards ange-setzt, die sich am jeweiligen oberen Ende der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion bewe-gen. Umsetzung sukzessive beginnend mit Bestandssanierungen

    2023, Planung zu Ausbaumaßnahmen können nach Personalaufwuchs frühestens ENde 2024 beginnen.

    Priorisierung von zur renovierenden Fuß- und Radverkehrswegen, überprüfung des Materialkatalogs (AZB_HB) auf Klimafreundliche Baustoffe. Momentan gibt es kein einheitliches Verfahren, in wie weit bei Sanierung Querschnittsänderungen durchgeführt werden könnten. Dies erfordert idR Planungsleistungen, die zusätzliche Personalbedarfe auslösen.

    Planung und Umsetzung sukzessive mit Planungsvorlauf ab 2023

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • SBMS
  • ASV
    Umsetzung erfolgt beim ASV. Zuständigkeit liegt dort. Kein Reporting seitens SBMS möglich.
  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Zustandsverbesserungen bzw. Angabe von Qualitätsverbesserungen (Querschnitten)

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2023
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    2. Mobilität
Letzte Aktualisierung 15.05.2024