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S-HB-MV-102Querungshilfen Fußverkehr

Bild: hem-poudyal-x_IKcZ4Yq3o-unsplash

Fortschritt

  • noch nicht begonnen
  • in Prüfung / Vorbereitung
  • in Umsetzung
  • abgeschlossen

Beschreibung

1) Gewährleistung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Bürgersteige sollen den zu Fuß gehenden, Rollstuhlfahrer:innen, Rollator-Nutzer:innen und anderen langsamen Personen vorbehalten bleiben und sicher und barrierefrei gestaltet werden. Letzteres gilt auch für Querungspunkte.

  • Operationalisierung

    Die Stärkung der Nahmobilität ist eine der Kernmaßnahmen, die sich in unterschiedlichen Handlungsfeldern des Verkehrsentwicklungsplans widerspiegeln. Durch ein forciertes Umsetzen des Ausbaus von Querungshilfen soll die Verkehrswende weiter vorangetrieben und ein Beitrag zu CO2-Einsparungen erzielt werden. In 2023 sind hier Planungsmittel eingestellt.

    Ausbau der Querungshilfen erfolgt in enger Abstimmung mit dem ASV. Entwicklung eines Vorgehens zur Qualifizierung von Maßnahmen. Bisher nur Fallweise Abarbeitung von Bürger*innenanträgen. Zusätzlcher Bedarf je einer Stelle bei SKUMS und ASV. Bei Personeller deckung planung ab 2023, Umsetzung ab ca. 2025

Zusammenfassung und Kontakte

Handlungsfeld

  • Umsetzungsebene

    Stadt Bremen

Zuständige Organisationen

  • Kennzahlen / Indikatoren zur Erfolgsmessung

    Quantität

  • Voraussichtliche Messbarkeit der CO₂-Reduktion

    mittelbar / indirekt
  • Priorität des Ressorts

    hoch
  • Voraussichtlicher Umsetzungsbeginn

    2024
  • Handlungsschwerpunkt des Senats

    2. Mobilität
Letzte Aktualisierung 25.10.2023